Laut einem verbraucherfreundlichen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gegen die Commerzbank durfte diese den Preis für das Kontoauszugsduplikat nicht pauschal festlegen, sondern hätte sich an den tatsächlichen Kosten orientieren müssen. Immerhin handle es sich bei den Anfragen zur nachträglichen Ausstellung um Kontoauszüge, die bis zu sechs Monate alt sind. Der tatsächliche Aufwand der Bank war hierbei geringer als die von der Commerzbank verlangte pauschale Gebühr von 15 Euro (Az: XI ZR 66/13). Seit Mitte November differenziert die Commerzbank und verlangt für Auszüge, die bis zu 13 Monate zurückreichen, drei Euro und für ältere Auszüge 15 Euro. mhs