Der Steuerberater und Rechtsxperte für Kapitalanlagen aus Grünwald bei München zur Zukunft der Pauschalabgabe  Von Stefan Rullkötter

Börse Online: Finanzminister Schäuble hat in der jüngeren Vergangenheit mehrfach geäußert, dass eine Abschaffung der Abgeltungsteuer schon ab 2017 denkbar wäre. Hat sich diese Pauschalabgabe nach Ihrer Einschätzung in der Praxis bewährt - oder ist Ihrer Abschaffung wünschenswert?

Ulrich Thiele: Das Urteil über die Abgeltungsteuer muss differenziert ausfallen. Sie hat manche Probleme verringert, etwa die gerade bei Kapitaleinkünften früher verbreitete Steuerhinterziehung sowie die nach dem früheren Recht immer schwieriger gewordene Abgrenzung zwischen laufenden Erträgen und Veräußerungsgewinn. Sie hat aber auch viele andere Probleme neu geschaffen, wie etwa die faktische Versagung des Werbungskostenabzugs, die Benachteiligung der mit Körperschaft- und Gewerbesteuer vorbelasteten Dividenden und die eingeschränkte Verrechnungsmöglichkeit für Verluste.

Das deutsche Steuerrecht wird hier wie auch sonst immer mehr zu einem ausgeklügelten System zur Besteuerung positiver Einkünfte unter Versagung des Abzugs von Verlusten. Und dies ist verfassungsrechtlich nicht immer zulässig.

Gibt es signifikante Nachteile bei der Pauschalabgabe?

Vor allem aber hat die Abgeltungsteuer ein wichtiges Problem ungelöst gelassen, nämlich die Berücksichtigung der Geldentwertung.

Gerade diese Frage ist in der heutigen Zinslandschaft zu einem himmelschreienden Problem geworden: Der Anleger wird aufgrund des nominalen Kapitalertrags besteuert, die Realverzinsung - also der Kapitalertrag unter Berücksichtigung der Inflation - ist aber negativ. Renommierte Steuerrechtler sind sich darüber einig, dass dies nicht mit der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit vereinbar ist, wie sie die Verfassung verlangt. Es ist bezeichnend für die Mentalität des Gesetzgebers, in dieser Situation über die Erhöhung der Steuer auf Kapitaleinkünfte nachzudenken. Der Steuerbürger, von dem strikte Gesetzestreue verlangt wird, darf dies auch in gleichem Maß vom Gesetzgeber und von jedem einzelnen Politiker erwarten.

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Möglichkeit eines Systemwechsels



Halten Sie einen Systemwechsel - zurück zur individuellen Besteuerung von Kapitalerträgen - in dieser relativ kurzen Zeitspanne politisch und gesetzes-technisch für umsetzbar?

Ein Systemwechsel zurück zur früheren Individualbesteuerung ab 2017 dürfte praktisch wie auch politisch realisierbar sein. Ich erwarte dies jedoch nicht. Sehr viel wahrscheinlicher ist eine Beibehaltung des jetzigen Systems unter Anhebung des Abgeltungsteuersatzes, wenigstens auf 30 Prozent. Dann ist aber eine Berücksichtigung der Geldentwertung bei der Besteuerung noch zwingender als jetzt schon.

Sind beim Systemwechsel von der Pauschal- zur Individual-Besteuerung von Kapitalerträgen Übergangsprobleme zu erwarten- und wo könnte es dabei haken?

Die technischen Probleme im Falle einer Rückkehr zur Individualbesteuerung halte ich für lösbar. Das alte Recht, die früheren Verwaltungsvorschriften und die dazu ergangene Rechtsprechung stehen noch zur Verfügung.

Derzeit sind Werbungskosten für Kapitalerträge durch den Sparerpauschbetrag abgedeckt. Müssten diese Werbungskosten bei einer Rückkehr zur Individual-Besteuerung wieder in voller Höhe absetzbar sein?

Die ausnahmslose Versagung des Werbungskostenabzugs ist schon im Rahmen der Abgeltungsteuer ein in der Fachwelt nahezu einhellig kritisiertes Ärgernis und verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen. Bei einer Rückkehr zur Individualbesteuerung gibt es keinen Weg an einem uneingeschränkten Werbungskostenabzug vorbei.

Vor Einführung der Abgeltungsteuer 2009 gab es eine einjährige Spekulationsfrist für Gewinne aus Wertpapiergeschäften. Wird diese in identischer oder modifizierter Form bei eine Rückkehr zur Individual-Besteuerung wieder aufleben?

Die zeitlich unbeschränkte Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Kapitalanlagen wird sich der Staat nicht mehr nehmen lassen; sie würde nach meiner Überzeugung auch bei einem Wechsel zurück zum alten System der Individualbesteuerung beibehalten werden.