Nach dem vom Bundesrat am Freitag verabschiedeten Gesetzentwurf sollen die Sanktionen von der Schließung von Zweigstellen bis hin zum Entzug der Banklizenz reichen. Derzeit können einzelne Mitarbeiter strafrechtlich bei Steuerhinterziehung belangt werden. Ein Vorgehen gegen die Bank selbst ist aber kaum möglich. Der Bundestag muss nun entscheiden, ob er dem Votum der Länderkammer folgen wird. "Steuerhinterziehung darf kein Geschäftsmodell für Banken sein", begründete der baden-württembergische Finanzminister Nils Schmid (SPD) den Vorstoß der Länder.

Die Kompetenzen der Finanzaufsicht Bafin sollen mit einer Änderung des Kreditwesengesetzes erweitert werden. So soll die Behörde die Banklizenz entziehen können, falls leitende Mitarbeiter "nachhaltig" Steuerstraftaten begehen oder Kunden dazu anstiften. Bleiben die Steuerstraftaten auf Teile der Bank wie Filialen beschränkt, soll die Bafin diese Teile schließen können. Richtet sich der Vorwurf nur gegen einzelne Vorstände, Bereichs- oder Filialleiter soll die staatliche Aufsicht deren Abberufung verlangen können. Zudem soll der Verlust der Geschäftsgenehmigung drohen, wenn die Bank Auskünfte verweigert.

Hintergrund des Entschlusses der Länderkammer ist die Debatte über Steuerhinterziehung. Vor allem Schweizer Institute waren in den Fokus geraten, da dem deutschen Fiskus wiederholt Daten deutscher Bürger angeboten worden sind, die ihr Schwarzgeld in das Nachbarland schafften und nicht versteuerten. An SPD und Grünen ist bislang ein Steuerabkommen mit der Schweiz gescheitert. Der jetzige Bundesratsbeschluss geht auf die rot-grün regierten Länder Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen zurück.

Reuters