Deutsche Finanzbehörden kaufen weiterhin Steuer-CDs, rüsten sich aber schon für die Zeit danach. Neue Suchsoftware soll potenzielle Steuerhinterzieher schnell enttarnen. Von Stefan Rullkötter

Der Staat nimmt immer mehr Steuern ein. 672 Milliarden Euro werden dieses Jahr in die Kassen von Bund, Ländern und Gemeinden fließen. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble kann sich dafür auch bei Betriebsprüfern und Fahndern bedanken, die Steuerbetrügern allein im vergangenen Jahr 23,5 Milliarden Euro abgeknöpft haben (siehe Grafik oben).



Nicht immer mit unumstrittenen Mitteln: Im Oktober bezahlte das Land Nordrhein-Westfalen einem Informanten rund fünf Millionen Euro für eine Steuer-CD, auf der 50 000 dubiose Aktiendeals gespeichert sein sollen. Die bei den Ermittlungen federführende Steuerfahndung Wuppertal vermutet darauf Transaktionen über 70 Milliarden Euro, auf deren Gewinne noch keine Steuer abgeführt wurde.

Bewahrheiten sich diese Zahlen, ist auch der inzwischen neunte Ankauf eines solchen Datenträgers für das Bundesland ein lukratives Geschäft. NRW hat durch Nachprüfungen auf Basis von Steuer-CDs in den vergangenen fünf Jahren schon rund zwei Milliarden Euro zusätzlich eingenommen.

"Die Finanzbehörden werden mit der Auswertung der Datensätze noch länger beschäftigt sein - der Fokus der Ermittler verschiebt sich aber zu den Banken, die schwarze Kundenkonten geführt haben", sagt der Rosenheimer Steuerberater Anton Götzenberger, der auf die Legalisierung ausländischer Kapitaleinkünfte spezialisiert ist.

Schwarzgeldbesitzer sollten dennoch nicht damit rechnen, dass der Fahndungsdruck künftig nachlässt. "Weitere Ermittlungsschwerpunkte neben den Steuer-CDs sind derzeit auch Schwarzarbeit und Geldwäsche", erklärt Alexandra Kindshofer, Fachanwältin für Steuerrecht in München.

Auch Taxigewerbe, Gastronomie, Immobilienmakler und sogenannte Umsatzsteuerkarussells, bei denen nicht gezahlte Abgaben mehrfach erstattet werden, waren und sind dauerhaft im Visier der Steuerprüfer. Eine Fülle von Kontrollaufgaben, die Finanzbeamte aber auch zu überfordern droht: Mitarbeiter in Vollzeit müssen bis zu 4000 Steuererklärungen pro Jahr in fertige Bescheide umsetzen - pro Steuerfall bleiben im Schnitt nur 20 bis 25 Minuten Bearbeitungszeit.

Der Fiskus will deshalb künftig verstärkt auf digitale Steuerhelfer setzen, um seine personellen Ressourcen besser zu nutzen. Die inzwischen bundesweit installierte 2.0-Version der Software "Risiko-Management-System" (RMS) soll Finanzbeamten die Mühe ersparen, bei der Veranlagung alle gemachten Angaben detailliert zu überprüfen. Findet die behördliche Suchsoftware in der Erklärung keine Auffälligkeiten, kann der Steuerbescheid vollautomatisch erstellt werden.

Die so gewonnene Zeit sollen die Sachbearbeiter nutzen, um notorischen Steuerbetrügern auf die Spur zu kommen. Stößt RMS auf Verdächtiges, werden die betreffenden Steuerakten künftig gründlichst geprüft. Das behördliche PC-Programm ordnet Steuerzahler in einem ersten Schritt einer "Zuverlässigkeits-Kategorie" zu, die sich aus ihrer Veranlagungshistorie ergibt: Auf einem separaten elektronischen Datenblatt werden dafür früher verhängte Bußgelder und Strafen für Steuerdelikte sowie Pünktlichkeit bei fälligen Nachzahlungen notiert und bewertet.

Großverdiener per se unter Verdacht



Ein weiteres digitales Raster bildet die Einkommenshöhe: Wer 500 000 Euro oder mehr pro Jahr verdient, wird häufiger durchleuchtet. Finanzbeamte suchen in diesen Steuerfällen gezielt nach verheimlichten Einkünften und Tricksereien bei Abzugsposten.

Abschließend identifiziert die Software Auffälligkeiten bei Sonderausgaben und Werbungskosten im Vergleich zu früheren Veranlagungsjahren: Wer erstmals eine doppelte Haushaltsführung oder ein Arbeitszimmer geltend macht, verfängt sich im digitalen Raster. Gleiches gilt, wenn plötzlich keine Mieteinkünfte mehr in der Erklärung auftauchen. Auch starke Schwankungen bei den geltend gemachten Ausgaben für Handwerker und Kinderbetreuung, Vorsorgeaufwendungen sowie den Fahrt- und Fortbildungskosten können das elektronische Prüfsignal beim Sachbearbeiter auslösen.

"Das kann zu Kontrollmitteilungen oder auch direkt zu Ermittlungen der Steuerfahndung führen", warnt Steuerexpertin Kindshofer. Sachbearbeiter können hier aber in rechtlichen Grauzonen agieren. Das Finanzministerium hat daher Ende August einen Gesetzesentwurf zur digitalen Rasterfahndung vorgelegt. Neben den vollautomatisch erstellten Bescheiden sollen mindestens zwei Prozent aller eingereichten Steuererklärungen per Zufallsgenerator geprüft werden. Damit sich auch vermeintlich unauffällige Steuerzahler nicht zu sicher sein können - und Schäubles schwarze Null noch weitere Jahre steht.