Vermieter fühlen sich immer mehr eingeengt: Die Mietpreisbremse, mieterfreundliche Urteile des Bundesgerichtshofes und akribische Finanzbeamte. Doch nun hoffen viele Immobilieneigentümer, die ihre vier Wände (auch Ferienwohnungen) vermieten, auf steuerliche Entlastung. Beim Bundesfinanzhof in München ist nämlich ein Steuerstreit mit dem Fiskus anhängig bei dem es um den kompletten Abzug einer neuen Einbauküche nach der Renovierung der Mietwohnung als Werbungskosten geht.

Laut einem Urteil der Vorinstanz, dem Schleswig-Holsteinischen Finanzgericht, können nur ein neuer Herd oder Spüle sofort als Erhaltungsaufwand abgesetzt werden. Alle anderen Aufwendungen sind zeitanteilig etwa über fünf oder zehn Jahre im Rahmen der Abschreibung geltend zu machen. Betroffene Vermieter, die in ähnlichen Fällen Streit mit dem Finanzamt haben, können mit Verweis auf das beim Bundesfinanzhof anhängige Verfahren Einspruch einlegen und einen Antrag stellen, das Steuerverfahren bis zur höchstrichterlichen Entscheidung ruhen zu lassen (Az. IX R 14/15).