Das oberste deutsche Gericht für Zivilund Strafrecht hat ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt aus dem Jahr 2012 verworfen, wonach Schuldpapiere, die nach altem Recht emittiert wurden, auch nach diesem behandelt werden sollten. Das neue BGHUrteil ermöglicht nun den Emittenten von Schuldpapieren nach altem Recht, über den Beschluss der Gläubigerversammlung das neue Recht anzuwenden. Weil im neuen Schuldverschreibungsgesetz die Sicherheiten der Gläubiger im Extremfall mit weniger als 13 Prozent des Anleihekapitals ausgehebelt werden können, sind riskantere Anleihen für Privatanleger - zumindest zu Nominalkursen - nicht mehr investierbar.

LA