Hintergrund: die Sparkasse Köln/Bonn berechnet allen Kunden für Einlagen oberhalb einer Million Euro 0,4% p.a. und gibt damit jene Zinsbelastung weiter, die ihr die Europäische Zentralbank auferlegt. Bei der Bundesbank werden die Konten für die Finanzämter hingegen kostenfrei geführt.

Wer jetzt als vermögender Privatanleger oder liquiditätsstarke Unternehmung meint, die Lösung seiner eigenen Probleme gefunden zu haben, ist auf dem Holzweg. Konten bei der Bundesbank dürfen neben Einlagenkreditinstituten und bestimmten Finanzdienstleistungsinstituten nur öffentliche Verwaltungen, mit den Aufgaben öffentlicher Verwaltungen betraute Stellen und karitative Einrichtungen führen. Mit anderen Worten: der Rest der Großanleger muss mit seiner Liquidität draußen bleiben und kann dem Fluchtverhalten öffentlicher Verwaltungen nicht folgen.

"Some animals are more equal than others" hätte George Orwell vielleicht getitelt. Man darf davon ausgehen, dass das Beispiel im Kreise der Verwaltungseinrichtungen Schule macht. Ob dabei an dieser Stelle die Vorbildfunktion des Staates konterkariert wird, ist vermutlich eine Frage des Standpunktes. In wieweit die bei verschiedenen Instituten eingeführten Strafzinsen und Extragebühren rechtlich zulässig sind, wird hingegen in Kürze die Gerichte beschäftigen. Verbraucherschützer haben Klage eingereicht.

Dessen ungeachtet sollten sich Anleger im Einzelfall immer fragen, ob sie wirklich soviel Kasse vorhalten müssen. Mit anderen Worten: sind sie durch Statuten reglementiert? Oder erwachsen die hohen Kassenbestände vielleicht eher einer gewissen Ideenlosigkeit und Unentschlossenheit mit Blick auf die Handlungsalternativen? In diesem Falle sollten sie noch einmal überprüft werden. Es lohnt sich.

Björn Drescher ist Gründer des auf Fonds spezialisierten Finanzinformationsdienstleisters Drescher & Cie (www.drescher-cie.de).