von Max Otte

Sehr geehrte Privatanleger!

An dieser Stelle habe ich wiederholt vor sogenannten Mittelstandsanleihen gewarnt. Anleger wurden mit Coupons von sechs oder sieben Prozent geködert, um in sogenannte Mittelstandsanleihen oder ähnliche Instrumente zu investieren. Dabei handelte es sich meistens auf der einen Seite um Unternehmen, die mit einem klangvollen Namen aus der Vergangenheit (z.B. Berentzen, Valensina) eine Restrukturierung finanzieren wollten. (Mit anderen Worten: es waren eigentlich gescheiterte Unternehmen.) Oder es handelt sich um völlig unterkapitalisierte, neue Geschäftsmodelle im Bereich erneuerbare Energien.

Der gute Name des deutschen Mittelstands wird hier missbraucht und in den Schmutz gezogen. Privatanleger werden geködert - und können nur verlieren. Oftmals werden diese Anleihen schon wenige Wochen oder Monate nach der Emission vom Coverage ausgesetzt und sind kaum noch handelbar. Und dann droht oftmals der Totalverlust.

Schon vor einem Jahr sprach ich mit einer Bank, um ein Short-Zertifikat auf die Mittelstandsanleihen der Börse Düsseldorf aufzulegen. Die Idee wäre gut, erklärten mir die Bankexperten. Aber es fände sich keine Gegenpartei, das Risiko zu übernehmen. Also war die Idee gestorben. DAMIT hätten Sie bestimmt Geld verdient, denn mit Mittelstandsanleihen können Sie in Summe nur (viel) Geld verlieren.

Nun könnte der Windkraftbetreiber Prokon in ernsthafte Probleme geraten. Prokon hatte sich vor allem über Genussrechtskapital finanziert, Genussrechte stehen rechtlich zwischen Anleihen und Eigenkapital. Inzwischen haben Investoren anscheinend Genussrechte im Wert von 187,7 Millionen Euro gekündigt, teilte das Unternehmen auf seiner Internetseite mit. Das Genussrechtskapital beträgt nach Firmenangaben knapp 1,4 Milliarden Euro. Prokon erklärte in einem Rundschreiben, eine Planinsolvenz lasse sich nur beim Erhalt von mindestens 95 Prozent des Genussrechtskapitals verhindern.

Was ist das denn? Eine äußerst unseriöse Finanzierungspolitik, die das Unternehmen völlig unterkapitalisiert dastehen lässt. Wenn das Unternehmen eine Kündigung von 50 Prozent des Genussrechtskapitals nicht verkraften kann, o.k. Aber das 95 Prozent erhalten bleiben müssen? Lächerlich. Klar, das Unternehmen hat mit hohen Verzinsungen geworben und auf Genussrechte gesetzt. Und nun verlieren viele Anleger wahrscheinlich viel Geld.

Noch sind Anleihen aufgrund der Zinsmanipulationen der Notenbanken nicht wirklich interessant. Manche Anleger brauchen aber einen gewissen Anleihenanteil in ihrem Portfolio.

Auf gute Investments,

Ihr

Prof. Dr. Max Otte

Prof. Dr. Max Otte ist Herausgeber des wöchentlichen Börsenbriefes DER PRIVATINVESTOR (www.privatinvestor.de) und Gründer sowie Hauptgesellschafter der IFVE Institut für Vermögensentwicklung GmbH.