Galgenfrist für Ausstieg aus Kredit noch nutzen Mit dem Widerruf eines Kredits können private Verbraucher aus einer möglicherweise teuren Finanzierung aussteigen und die aktuellen Niedrigzinsen für eine Umschuldung nutzen. Voraussetzung dafür ist, dass der Darlehensvertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthält. Die Chancen dafür stehen nicht schlecht: Rund 70 Prozent aller Immobilienkredite, die zwischen 2002 und 2011 abgeschlossen wurden, sind betroffen. Bei jüngeren Darlehensverträgen tauchen zwar auch noch Fehler auf, aber die Quoten sind geringer.

Deswegen hat die Regierung Kredite, die bis Juni 2010 abgeschlossen worden sind, ins Visier genommen. Das neue Gesetz für Immobilienkredite, das vergangene Woche beschlossen wurde, sieht für diese Darlehen nur eine Frist von gerade einmal drei Monaten vor. Wer also nicht bis spätestens 21. Juni gegenüber seiner Bank widerruft, der verspielt seine Chance. Er kann dann später seinen Darlehensvertrag nicht mehr mit Hinweis auf die fehlerhafte Widerrufsbelehrung angreifen.

Unter Juristen ist diese sogenannte Rückwirkung des Gesetzes (also die Regelung für in der Vergangenheit abgeschlossene Kredite) höchst umstritten. Das kümmert die Bundesregierung allerdings nicht. Offenbar unter dem Druck der Banken, die unter der großen Zahl von Kreditwiderrufen ächzen, schränkt sie nun den Verbraucherschutz ein. Das zuständige Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz spricht zwar beschönigend von einem "angemessenen Ausgleich zwischen dem Interesse der Kreditwirtschaft an Rechtssicherheit und dem Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern". Bei Lichte betrachtet handelt es sich jedoch eher um einen Kniefall vor den Kreditinstituten.

Umso wichtiger ist es nun, dass betroffene Verbraucher diese letzte Galgenfrist zum Widerruf auch wahrnehmen. In einem ersten Schritt sollte der eigene Kreditvertrag von einem kompetenten Anwalt auf fehlerhafte Widerrufsklauseln geprüft werden. Die Anwälte der Interessengemeinschaft Widerruf haben bereits mehr als 5000 Kreditverträge unter die Lupe genommen. Besonders im Zeitraum zwischen Ende 2002 und Mitte 2010, für den nun die gesetzliche Neuregelung besonders streng ausfällt, ist die Fehlerquote mit rund 80 Prozent besonders hoch. Das heißt nichts anderes, als dass vier von fünf Immobilienkrediten aus diesem Zeitraum angreifbar sind und den Kreditnehmern damit die Möglichkeit bieten, ihren Darlehensvertrag auch heute noch zu widerrufen. Infolge eines solchen Widerrufs wird das Darlehen normalerweise rückabgewickelt. Das bedeutet zum einen, dass der Kreditnehmer aus seinem Darlehensvertrag entlassen wird und die aktuell niedrigen Zinsen sofort für eine Umschuldung nutzen kann. Zum anderen bedeutet eine Rückabwicklung aber auch, dass das Kreditinstitut dem Kunden einen Nutzungsersatz für die in der Vergangenheit bezahlten Zinsen leisten muss. Nicht selten wird dadurch die Restschuld, die der Bank noch geschuldet wird, um zehn Prozent oder mehr reduziert.

Eine solche vollständige Rückabwicklung des Kredits ist zumeist nur durch eine Klage und ein Gerichtsverfahren zu erreichen. Allerdings zeigt unsere Erfahrung, dass viele Banken auch ohne Prozess die Kunden aus ihren Verträgen aussteigen lassen, wenn diese von einem erfahrenen Anwalt vertreten werden und außergerichtlich kompromissbereit sind. Dies bedeutet, dass der Kunde zwar auf die Entschädigungszahlung der Bank verzichtet, im Gegenzug bekommt er aber den sofortigen Ausstieg aus dem Dar-lehen und damit zumeist mindestens eine Halbierung der Kreditzinsen mit sofortiger Wirkung. Dies ist besonders lohnend, wenn die Zinsbindung des alten Darlehens noch mehrere Jahre läuft. Verbraucher sollten daher ihre Darlehen jetzt möglichst schnell anwaltlich prüfen lassen, um die noch verbleibende Frist bis Juni effektiv zu nutzen. In vielen Fällen werden die Kosten für den Widerruf von der Rechtsschutzversicherung übernommen.

Roland Klaus



Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerruf von Immobilienkrediten informieren wollen, und bietet eine kostenlose Prüfung von Darlehensverträgen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC.