Was da mehrseitig, teilweise in Schriftgröße sechs oder auch darunter und im klassischen Änderungsmodus (streiche, setze) die Kunden erreicht, mag ja alle juristischen Anforderungen erfüllen, dürfte indes angesichts seiner Komplexität und des trockenen Amtsdeutsches aber auch viele Anleger überfordern oder sie und ihre Aufmerksamkeit zumindest schnell ermüden lassen.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Könnte dahinter doch der Wunsch verborgen sein, die Informationen ganz bewusst schwer verdaulich zu servieren, um so die Wahrscheinlichkeit einer ungelesenen Abheftung zu erhöhen. - Was sicher nicht im Sinne des Gesetzgebers läge und seine Transparenz-Ziele schon zu Beginn der Implementierung neuer Vorschriften konterkarieren würde.

Fazit: Die Vermittler, die über entsprechende Fondsplattformen Anlagen ihrer Kunden tätigen, dürften über den vergleichsweise unaufgeregten Einstieg in das MiFID II-Zeitalter dankbar sein. Was sie trotz einer nach wie vor ausstehenden Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) allerdings nicht davon befreit, sich langsam auf die neuen Rahmenbedingungen einzustellen. Der MiFID II-Alltag dürfte so oder so herausfordernd genug werden.

Ergänzung: Gefallen dürfte der gesamten Wertschöpfungskette der Fondsindustrie der folgende Hinweis einer Bank im Kontext zukünftiger Vollkosten-Hinweise:

"Kosten schmälern die Rendite, aber bitte bedenken Sie auch...,

...dass die Verwaltung eines Fonds auf die Erzielung der bestmöglichen Rendite ausgerichtet ist und daher die professionelle Arbeit vieler Spezialisten und den Einsatz hochmoderner Systeme erfordert.

...dass die Prüfung und Verwaltung eines Fonds sowieso die Verwahrung von Fondsanteilen vielen gesetzlichen Regelungen unterworfen ist, deren Einhaltung von Wirtschaftsprüfern jährlich geprüft werden muss.

...dass darüber hinaus auch Kosten der sogenannten Wertpapierdienstleistung und Nebendienstleistungen entstehen."

Björn Drescher ist Gründer des auf Fonds spezialisierten Finanzinformationsdienstleisters Drescher & Cie (www.drescher-cie.de).