Die Verbraucherzentralen rüsten auf. Auf einer neuen Internetseite gibt die Verbraucherzentrale Tipps wie man sich vor Falschberatung schützen und seine Finanzen selbst in die Hand nehmen kann.
Es ist nicht lange her, da hat die Hamburger Verbraucherzentrale einen Dämpfer vor Gericht einstecken müssen. Das Landgericht Berlin hat den Hanseaten die Verbreitung ihres „Ampelchecks Geldanlage“ per einstweiliger Verfügung untersagt. Die Versicherung Debeka fühlte sich durch eine rote Ampel in der Broschüre in ihrem Geschäftsmodell verletzt. Ein Prozess soll nun klären, wer was behaupten darf und was nicht.
Ganz gleich wie der Streit endet - Verbraucherzentralen arbeiten heftig daran, Kunden zu informieren. Jüngstes Kind dieser Bemühungen: Die Seite
verbraucherfinanzwissen.de
von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Die Düsseldorfer arbeiten mit ihren Kollegen aus Sachsen und Rheinland-Pfalz zusammen und bekommen finanzielle Unterstützung vom Bundesministerium für Verbraucherschutz. Auf der Seite soll es zunächst keine konkrete Produktbewertung geben, so Holger Handstein, der das Portal mitentwickelt hat. „Wir bieten Information und Aufklärung. Oder auch die Auseinandersetzung mit Beratung“, sagt der Verbraucherschützer. In den nächsten Schritten sollen das Glossar und die Möglichkeiten der Interaktion ausgebaut werden. Bislang gibt es auf der Seite Informationen zu ETFs und Tipps, wie man gute von schlechter Beratung unterscheiden kann, sowie weitere Unterpunkte. Die Seite selbst ist optisch stark an die Mutterseite der Verbraucherzentrale angelehnt. „Es wäre fatal, dieses Gütesiegel nicht zu nutzen“, sagt Handstein.
Unter freien Finanzplanern stoßen Angebote wie diese auf ein zwiespältiges Echo: „Das Angebot verbraucherfinanzwissen.de ist inhaltlich gut“, sagt die Finanzberaterin Stefanie Kühn, die Anleger trainiert, ihre Finanzen künftig selbst in die Hand nehmen zu können. Sie bemängelt jedoch die Verweise der Seite. „Es ist schade, dass lediglich nur auf hauseigene Informations- und Beratungsleistungen hingewiesen wird“.
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