Keine Hinweise auf die Provision und auch kein Wort über die fehlende Einlagensicherung. Das nennt das Landgericht Hamburg eine schlechte Beratung und verurteilt die Dresdner Bank zu Schadensersatz.
10.000 Euro Schadensersatz, so lautet das Urteil des Landgerichts Hamburg (Az.: 329 O 44/09) vom Freitag gegen die Dresdner Bank. Diese Summe hatte ein Rentner 2007 bei der Bank in Zertifikaten der US-Bank
Lehman Brothers vermeintlich sicher angelegt. Als
Lehman im September vergangenen Jahres zusammenbrach, waren die Zertifikate über Nacht wertlos geworden. Der Rentner klagte und bekam nun Recht. Nach Ansicht des Gerichts habe der Bankberater weder auf die Provision noch auf die fehlende Einlagensicherung des Zertifikats hingewiesen.
Mit diesem Urteil setzt das Landgericht Hamburg seine anlegerfreundliche Rechtsprechung in Sachen
Lehman Brothers fort. In den vergangenen drei Wochen war die Hamburger Sparkasse in zwei Fällen zu Schadensersatz verurteilt worden. Anlegeranwalt Ulrich Husack, der in allen drei Verfahren, die Kläger vertrat, hatte seine Verteidigung stets auf die mangelnde Aufklärung über die Margen oder – wie im Falle der Dresdner Bank – Provisionen der Institute abgestellt.
Dresdner Bank erwägt den Gang in die nächste Instanz
„Wir werden den Fall prüfen und behalten uns den Gang in die nächste Instanz vor“, sagte ein Sprecher der Dresdner Bank. Laut Aussagen des Sprechers habe sich die Bank in einigen Fällen bereits mit den Käufern von Lehman-Papieren geeinigt. Einen vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich in Höhe von 80 Prozent hatte der Kläger abgelehnt. Insgesamt sollen bundesweit zwischen 30.000 und 40.000 Zertifikate-Käufer von der Pleite der einst viertgrößten Investmentbank der USA betroffen sein.
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