Mit bestimmten Aktien und Anleihen aus Schwellenländern können Anleger ihren Ertrag nach Steuern deutlich aufpeppen. BÖRSE ONLINE erläutert, was dabei zu beachten ist.
Durch eine geschickte Wahl der Länder können Investoren, die ihr Geld international anlegen möchten, ihre Rendite mitunter erheblich aufbessern. Grund: Um einigen Staaten die Kapitalaufnahme zu erleichtern, rechnet das Finanzamt bei Bonderträgen oder Dividenden aus diesen Ländern sogenannte fiktive Quellensteuern an. Je nach Land und den entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) werden bis zu 20 Prozent berücksichtigt (siehe Tabelle).
Der Steuervorteil wurde einst als Instrument der Entwicklungshilfe eingeführt. Ihn gibt es allerdings nur für Kapitalerträge, die über dem Sparerpauschbetrag liegen, also ab 801 Euro oder bei zusammen veranlagten Ehegatten 1602 Euro. Denn die fiktiven Quellensteuern werden maximal bis zur Höhe der Abgeltungsteuer angerechnet, die auf die im Kalenderjahr erzielten ausländischen Erträge anfällt. Wer seine Zinserträge unterhalb der Freibeträge brutto für netto kassiert, hat keinen Vorteil. Besonders bitter: Konnten ausländische Quellensteuern bis zum Jahresende nicht angerechnet werden, verfallen sie.

Wichtig ist: Wer in die begünstigten Länder investieren will, sollte nicht nur auf den Steuervorteil schielen, sondern auch die fundamentalen Daten der Länder beachten - und die damit verbundenen Risiken. So haben China oder Indonesien die letzte Finanzkrise gut überstanden. Allerdings warnte der Internationale Währungsfonds zuletzt vor Risiken im chinesischen Bankensektor. Das südamerikanische Land Uruguay wiederum mögen manche Anleger in leidvoller Erinnerung haben. Im Zuge der Krise des Nachbarlands Argentinien musste 2003 auch Uruguay seinen Gläubigern ein Umschuldungsangebot unterbreiten. Doch seither gedeiht die Wirtschaft wieder. Allerdings ist der Handel mit den Staatsanleihen nicht sehr rege. Israel arbeitet daran, sich als Hightech- und Softwareschmiede zu etablieren, die Konflikte mit den Palästinensern und dem Iran sorgen aber für Unsicherheit. In Tunesien sollten Privatinvestoren zunächst die Entwicklung nach der Revolution abwarten. Grundsätzlich gilt, dass die Anleihen mit Steuerbonus sich nur für risikobewusste Anleger eignen.
Wer die Wertpapiere im Inland hält, braucht sich in der Regel um nichts zu kümmern: Die deutsche Depotbank zieht die fiktive Quellensteuer automatisch von der Abgeltungsteuer ab. In der Steuererklärung müssen Anleger die Erträge in Zeile 54 der Anlage KAP nur deklarieren, wenn die Wertpapiere in einem Auslandsdepot verwahrt werden. Lediglich in Ausnahmefällen dürfen deutsche Banken die Steuergutschrift verweigern: Bei Bonds aus Israel, Jamaika, Marokko, Tunesien und Zypern muss die Anlage KAP der Steuererklärung ausgefüllt werden. Denn hier gibt es den Steuervorteil nur für Zinserträge, die in dem Quellenstaat zur Förderung der Wirtschaft dienten. Dies müssen Anleger dem Finanzamt belegen, etwa mithilfe des Anleiheprospekts.
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