- Ab 2009 werden Zinsen, Dividenden und private Veräußerungsgewinne auf
Wertpapiere (nicht Immobilien) mit 25 Prozent besteuert. Hinzukommen
Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Mit dem Steuerabzug ist die
Einkommensteuer des Gläubigers zukünftig grundsätzlich abgegolten.
- Das Halbeinkünfteverfahren (HEV) für Privatanleger wird gestrichen. Damit
müssen 100 Prozent der Dividenden und Kursgewinne versteuert. Bisher waren
Dividenden und kursgewinne mit Aktien innerhalb der Spekulationsfrist von
einem Jahr gemäß HEV nur zur Hälfte steuerpflichtig, aber zum jeweils
gültigen persönlichen Steuersatz (Spitzensteuersatz für die Einkommensteuer:
42 Prozent derzeit).
- Die Spekulationsfrist von einem Jahr wird aufgehoben: Dies gilt nur für nach dem 31. Dezember 2008 erworbene Kapitalanlagen (Neufälle); für verbriefte Derivate, insbesondere Zertifikate, greifen Ausnahmen. Sie gelten schon dann als Neufälle, wenn sie nach dem 14.3. 2007 erworben und nach dem 30. Juni 2009 veräußert wurden.
- Bemessungsgrundlage sind die Bruttoerträge, die nur durch den
Sparer-Pauschbetrag (= zusammengefasster Sparer-Freibetrag und
Werbungskosten-Pauschbetrag) reduziert werden. Ein darüber hinausgehender
Werbungskostenabzug ist nicht mehr möglich.
- Es gibt eine Veranlagungsoption, die für Leute mit niedrigem Einkommen und
niedrigem Steuersatz (unterhalb des Abgeltungssatzes) interessant ist. Das
heißt, Steuerpflichtige können – zu ihrem Vorteil – zur Veranlagung ihrer
Einkünfte aus Kapitalanlagen optieren.
- Durch die Abgeltungssteuer ist ein Kontenabruf zur Verifikation der
Kapitaleinkünfte grundsätzlich nicht mehr erforderlich. Dies wird durch eine
gesetzliche Änderung in § 93 AO klargestellt.
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