Abgeltungssteuer

Abgeltungssteuer Bundesrat segnet Verschärfung ab

[10:50, 23.09.08]


Mehr als 60 Änderungen hat der Bundesrat am geplanten Jahressteuergesetz 2009 vorgeschlagen. Betroffen davon sind auch die Regeln zur Abgeltungssteuer. Anleger dürfen sich auf weitere Verschärfungen einstellen.


Der Bundesrat hat sich für Verschärfungen ausgesprochen.

 Der Bundesrat hat sich für Verschärfungen ausgesprochen.

Der Bundesrat will insbesondere steueroptimierten Geldmarktfonds an den Kragen. BÖRSE ONLINE hatte als erstes Medium auf diese  Verschärfung hingewiesen.

Diese populären Fonds erzielen nur geringe steuerpflichtige Zinserträge und stattdessen Kursgewinne aus Termingeschäften, die nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei sind. Die Bundesländer befürchteten, dass Anleger diese bisher schon steuergünstige Konstruktion nutzen werden, um die Abgeltungssteuer zu umgehen. Kursgewinne bleiben künftig nach einem Jahr steuerfrei, wenn die Wertpapiere vor 2009 gekauft wurden. Die Bundesratsausschüsse erwarteten jedoch „Steuerausfälle in beträchtlicher Höhe“ und empfahlen daher in der Stellungnahme zum Gesetz, die Steuervorteile von Termingeschäften für Fonds aufzuheben, die durch "Koppelung von Finanzinstrumenten dieses Privileg ausnutzen“. Das Bundesratsplenum segnete diese Empfehlung nun ab; der Bestandsschutz dürfte damit für ab dem 19. September 2008 erworbene Fonds wegfallen, sofern sich der Bundestag dem Bundesrat anschließt. Gegebenenfalls wird es für Kunden der Produkte eine Übergangsfrist geben, wie aus der Branche zu hören ist. Details dazu sind noch weitgehend ungeklärt.

Für Anleger und Fondsbranche heikel: Mittelbar könnten sehr viele Fonds und ETFs von der Regelung betroffen sein, sofern sie Termingeschäfte wie zum Beispiel Swaps nutzen, um steuerfreie Erträge zu generieren.

Aber auch Vermögensverwaltungen im Versicherungsmantel wie zum Beispiel Liechtenstein-Policen sollen ihr  Steuerprivileg nach Willen des Bundesrats verlieren, wie bereits berichtet. Dabei geht es um solche Policen, bei denen eine gesonderte Verwaltung der Kapitalanlagen vereinbart wurde und der wirtschaftlich Berechtigte Einfluss auf die Anlagepolitik nehmen kann.


 

© 2008 boerse-online.de, © Illustration: dpa

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