Großes Leserecho bei der diesjährigen Telefonaktion zur Abgeltungssteuer: Zwei Stunden lang beantworteten acht Steuerfachleute die Fragen von knapp 100 Lesern. Vor allem das Thema Verlustverrechnung brannte vielen Anlegern auf den Nägeln – angesichts der Lage an den Weltbörsen sorgt das nicht für Überraschung.
Über mangelnde Beschäftigung konnten sich die Abgeltungssteuerexperten wahrlich nicht beklagen: Groß war die Resonanz unserer Leser auf unsere Telefonaktion zur Abgeltungssteuer, die am Nachmittag des 1. Oktober stattfand. Knapp 100 Lesern standen unsere Experten Rede und Antwort.
Acht Experten am Telefon
Für den Bundesverband deutscher Banken (BdB) saß Steuerexperte Wolfgang Skorpel am Telefon, für den Fondsverband BVI Fachfrau Gabriele Lange. Für das Deutsche Aktieninstiut (DAI) beantwortete Gerrit Fey Ihre Fragen. Von der Fondsgesellschaft Pioneer halfen die Experten Martin Schraufl und Kristina Mentzel weiter. Die Dresdner Bank vertrat Steuerexperte und Juris Thomas Abt, und für die Steuerberatungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand beantwortete Christian Ebner Ihre Fragen. Und last but not least saß auch Brigitte Watermann aus der BÖRSE ONLINE-Redaktion am Telefon.
Vergeltungssteuer statt Abgeltungssteuer
Die Aktion machte offenbar, dass der Wissenstand zur neuen Steuer gut zwölf Wochen vor ihrem Start zwar noch unterschiedlich ist. Die Minderheit der Anrufer beschäftigte sich noch mit den Grundlagen der neuen Steuerregeln, die Mehrheit der Anleger hingegen stellte detaillierte Fragen, die schon auf großes Vorwissen hindeuten. Die Börse-Online-Experten fungierten teilweise auch als Kummerkasten – und mussten sich von manchen Anlegern anhören, dass sie sich vom Staat regelrecht betrogen fühlen: „Da habe ich mich jahrelang um meine private Altersvorsorge gekümmert und mir ein Wertpapierdepot aufgebaut – und nun will der Staat bei den Kursgewinnen derart zulangen“, sagte ein Anleger – der im übrigen nicht von der „Abgeltungssteuer“, sondern von der „Vergeltungssteuer“ sprechen wollte. Für ihn war es nur ein schwacher Trost, dass die Abgeltungssteuer für die Versteuerung von Kursgewinnen etwa aus Aktien, Anleihen oder Fonds erst bei den Papieren greift, die ab 2009 neu angeschafft werden.
Da die Verlustverrechnung die Gemüter besonders bewegte, hier die Grundregeln dazu im Überblick. Die spannendsten Fragen und Antworten aus der Telefonaktion finden Sie dann in der BÖRSE ONLINE-Ausgabe 42, die am 9. Oktober erscheint.
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