Abgeltungssteuer

Abgeltungsteuer Stückwerk bei Stückzinsen

[13:39, 09.09.09]


Die Besteuerung von Stückzinsen unter der Abgeltungsteuer wirft Missverständnisse auf. Der Gesetzgeber ist aufgerufen, hier eine Regelungslücke zu schließen, fordert der Deutsche Steuerberaterverband.


Auch mehr als ein halbes Jahr nach Start der Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent auf fast alle Kapitalanlagen sind noch nicht alle Unklarheiten beseitigt. Das zeigen immer neue Anwendungssschreiben, die das Bundesfinanzministerium zu Zweifelsfragen der neuen Steuer herausgibt. Derzeit liegt wieder ein mit Anlagen 88 Seiten dickes Schreiben bei den Verbänden zur Stellungnahme; es klärt weitere Details und fasst bestehende Auslegungen der Gesetzeslage zusammen.

Der Deutsche Steuerberaterverband weist auf eine missverständliche Regelung bei der Besteuerung von Stückzinsen hin. Stückzinsen zahlt der Käufer eines festverzinslichen Wertpapiers, wie zum Beispiel einer Bundesanleihe, an den Vorbesitzer. Beim Kauf einer Anleihe erhält der Vorbesitzer also nicht allein den Kurswert, sondern auch seinen Zeitanteil am Kupon, also am Zinsertrag des Wertpapiers, erstattet.

Nach dem alten Recht bis Ende 2008 waren Stückzinsen beim Verkäufer als Zinsertrag zu versteuern; es galt Paragraph 20, Abs. 2, Nr. 3 Einkommensteuergesetz (EStG). Diese Norm ist seit dem 1.1.2009 nicht mehr anwendbar. Vielmehr stellen Stückzinsen nach Einführung der Abgeltungsteuer einen Teil des Veräußerungserlöses gemäß Paragraph 20, Abs. 2, Nr. 7 EStG dar. Für ab 2009 angeschaffte Anleihen ist damit der Fall völlig klar: Stückzinsen unterliegen der Abgeltungssteuer. Anders sieht es bei vorher erworbenen Papieren aus, die unter die Altfallregelung fallen.

Widerspruch zur Altfallregelung

In dem jetzt veröffentlichten Entwurf des Bundesfinanzministeriums wird angeordnet, dass Paragraph 20, Abs. 2, Nr.7 EStG auch bei vor 2009 angeschafften Papieren greifen soll. "Diese Aussage steht im Widerspruch mit den gesetzlich geregelten Übergangsvorschriften", moniert der Steuerberaterverband. Denn die gesetzliche Altfallregelung sieht dem Grundsatz nach vor, dass die neuen Regeln der Abgeltungsteuer für Veräußerungsgewinne nicht für Papiere gelten, die vor dem 2009 angeschafft wurden. Für vor diesem Termin erworbene Aktien, Anleihen, Fonds & Co. bleiben vielmehr die bisherigen Regeln bestehen, wonach Kursgewinne aus Wertpapiere im Privatvermögen außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei bleiben. "Damit entsteht für Stückzinsen außerhalb der vorgenannten Regeln eine Besteuerungslücke", so der Steuerberaterverband. Im Klartext: Stückzinsen aus Altfall-Papieren wären demnach derzeit zumindest eigentlich steuerfrei, solange keine klare Neuregelung getroffen wird.

Der Fiskus müsste demnach klarstellen, dass der 25-prozentige Steuerabzug auch für Stückzinsen bei Altanleihen greift. Der DStV regt daher an, dass eine Besteuerung der vereinnahmten Stückzinsen ebenso wie die des Veräußerungsgewinns unter Beachtung der Altfallregelung zu erfolgen hat. Denn der Verband bezweifelt, dass eine Gesetzeslücke mit Hilfe eines einfachen Verwaltungsschreibens geschlossen werden darf. Dies sei Aufgabe des Gesetzgebers.


 

© 2009 boerse-online.de, © Illustration: boerse-online.de

Diesen Artikel bookmarken bei...

BlinkList del.icio.us Folkd Furl Google Linkarena Mister Wong oneview Webnews weblinkr Yahoo MyWeb YiGG


DAX 6.692,96

-95,84 Punkte/-1,41%
Chart
DAX Tops
  Kurse Diff%
54,80 +1,11%
81,60 +0,74%
77,41 +0,43%
7,47 +0,16%
DAX Flops
  Kurse Diff%
2,06 -5,16%
33,47 -4,00%
21,97 -3,89%
10,72 -2,99%
Wie weit wird der DAX 2012 noch steigen?
 

Boerse Online DATA INTERAKTIVE
Grosse Lesserumfrage Onlinebroker 2012
Ihre Stimmabgabe für das Leserinvestment der Ausgabe 09/2012

Finden Sie uns auf Facebook
Mehr Videos »