Abgeltungssteuer

Aktien Dem Fiskus keine Chance

[09:23, 13.02.08]

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Zwar tritt die Abgeltungssteuer erst zum 1. Januar 2009 in Kraft, doch Anleger können schon heute vorsorgen. Indirekte Investments wie Fonds oder ETFs halten Vater Staat leichter vor der Tür. Dennoch bleiben Aktien attraktiv.


Die Börse nimmt wirtschaftliche Entwicklungen bekanntlich stets vorweg. Und das scheint auch für die Abgeltungssteuer zu gelten, die 2009 startet. Das zeigt die jüngste Erhebung des Deutschen Aktieninstituts (DAI) zu den Aktionärszahlen in Deutschland. Während die Anzahl der Fondsbesitzer stagniert, sinkt die der Direktanleger in Aktien wieder. Zwar dürften vor allem die Turbulenzen an den Aktienmärkten zu dieser Entwicklung geführt haben, die Abgeltungssteuer hat aber auch ihren Anteil. „Die Anleger reagieren auf die neuen Steuerregelungen wie aus dem Lehrbuch auch durch Verlagerung ihrer Ersparnisse in indirekte Anlageformen“, urteilt Rüdiger von Rosen, Chef des DAI.

Denn eines ist klar: Die Abgeltungssteuer verändert die Attraktivität von Produkten im Wettbewerb um Anlegergeld erheblich. Dabei gilt die Daumenregel: Direktinvestments in Aktien verlieren gegenüber indirekten Investments wie Aktienfonds, Dachfonds oder ETFs unter rein steuerlichen Gesichtspunkten an Reiz. „Die Gefahr wächst, dass deutsche An- leger mal wieder viel zu einseitig auf die Steuer schauen – und dabei ganz außer Acht lassen, dass Aktien auf lange Sicht die höchsten Renditechancen bieten“, befürchtet Ulrich Hocker, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz.

Die Abgeltungssteuer verändert die Besteuerung der meisten Kapitalanlagen ab 2009 von Grund auf. Besonders wichtig: Künftig werden Zinsen, Dividenden, aber auch Kursgewinne unabhängig von der Haltedauer der Papiere einheitlich mit dem Abgeltungssatz von 25 Prozent belegt – plus Solidaritätszuschlag und etwaige Kirchensteuer. Wer sich indes noch in diesem Jahr Wertpapiere ins Depot legt, kann die bisher gültige Jahresfrist bei Spekulationsgewinnen etwa aus Aktien oder Fonds konservieren – und der Fiskus schaut in die Röhre. Noch immer sind die Regeln zur Abgeltungssteuer den Deutschen kaum bekannt. BÖRSE -ONLINE startet daher in dieser Ausgabe eine sechsteilige Serie, in der die wichtigsten Auswirkungen auf Aktien, Fonds und andere Anlageformen genau erklärt werden.

Privatanleger, die in Einzeltitel investieren, sind mit Direktdepots gegenüber Fondsanlegern steuerlich im Nachteil: Denn wer sein Aktien- und Rentendepot ab 2009 umschichtet, leidet bei den ab 2009 erworbenen Papieren unter den neuen, harten Regeln der Veräußerungsgewinnbesteuerung. Ein Fondsmanager darf die Papiere in seinem Portfolio hingegen umschichten, wie er möchte. Bei einem Fonds lösen Umschichtungen keine Steuerpflicht aus, der Fondsmanager kann mit dem ungeschmälerten Kapital weiterarbeiten. Solange der Fondsanleger seine Anteile nicht veräußert, bleibt er von der Steuerpflicht auf Veräußerungsgewinne verschont. Der Fiskus knapst nur von den vom Fonds erzielten Erträgen wie Zinsen oder Dividenden 25 Prozent ab.


 

© 2008 boerse-online.de, © Illustration: dpa

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