Abgeltungssteuer

Anleihen Ein gutes Geschäft machen

[09:53, 13.02.08]

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Einkommenstarke Bondsbesitzer gelten zu Recht als Gewinner der Abgeltungssteuer. Denn ab 2009 zahlen sie auf ihre Festverzinslichen zumeist deutlich weniger Steuern als bisher. Und in der Übergangsphase können Anleger mit ein paar Kniffen einiges an Steuern sparen.


Wo Schatten ist, muss bekanntlich auch Licht sein: Während Aktienanleger sich mit Start der Abgeltungssteuer 2009 meist schlechter stellen, können gerade wohlhabende Anleihenkäufer frohlocken. Denn die einheitliche Steuer von dann 25 Prozent auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne beschert ihnen deutliche Vorteile. Wenn der Sparerfreibetrag ausgeschöpft ist, zahlen betuchte Investoren mit Spitzensteuersatz heute von jedem Euro Zinsertrag 48 Prozent Steuern, künftig liegt der Satz um 23 Prozentpunkte niedriger. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer kommen in beiden Fällen noch hinzu.

Doch auch Normalverdiener fahren ab 2009 mit Zinsanlagen meistens höhere Nachsteuerrenditen ein als bisher. Denn schon wer ein Einkommen von mehr als 15000/30000 Euro im Jahr (Alleinstehende/Ehepaare) versteuern muss, hat im Jahr 2008 noch einen höheren Grenzsteuersatz als die künftige Abgeltungssteuer von 25 Prozent. Haben Anleger zurzeit 25.000 Euro zu vier Prozent Zinsen angelegt, bleiben ihnen momentan je nach Steuersatz nur 2,2 bis 3,4 Prozent. Da das Finanzamt sich künftig mit einem Viertel zufrieden gibt, beträgt die Nachsteuerrendite 2009 mindestens drei Prozent.

Bereits im Januar 2009 kann gespart werden

Den Renditevorsprung können sich Anleger mit einer geschickten Anlagestrategie und einer Umstrukturierung des Wertpapierdepots bereits jetzt sichern: Zinserträge ins nächste Jahr verlagern lautet eine Steuerspardevise. „Mit dem Kauf von festverzinslichen Wertpapieren mit Zinszahlungstermin im kommenden Jahr lässt sich die Steuerbelastung für 2008 ein letztes Mal gezielt reduzieren“, sagt Bernd Schmitt, Partner der Steuergesellschaft Ernst & Young. Interessant sind zum Beispiel festverzinsliche Bonds, deren Zinstermin im Januar 2009 liegt. Der Clou: Die Bank stellt dem Anleihenkäufer neben dem Kaufpreis des Wertpapiers auch die bis zum Kauftermin aufgelaufenen Zinserträge des Wertpapiers in Rechnung. Diese so genannten Stückzinsen bekommt der bisherige Anleihenbesitzer als steuerpflichtigen Ertrag für die Zeit gutgeschrieben, in der das Wertpapier in seinem Depot lag. Für den Erwerber des Bonds gelten die gezahlten Stückzinsen dagegen als negative Einnahmen, die mit den anderen steuerpflichtigen Kapitalerträgen von 2008 verrechnet werden dürfen. Steuergeplagte Anleger können mit diesem Kniff Steuern sparen. Für die im Januar 2009 fälligen Zinsen fürs Gesamtjahr zahlen sie dann nach neuem Recht nur noch 25 Prozent Abgeltungssteuer.


 

© 2008 boerse-online.de, © Illustration: dpa

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