Abgeltungssteuer

Auslandsdividenden Chance für Aktionäre auf Steuererstattung sinkt

[16:50, 04.07.11]


Empfänger von Auslandsdividenden können kaum noch auf eine Steuererstattung für vergangene Anlagezeiträume hoffen. Der deutsche Fiskus darf hohe formale Anforderungen an den Nachweis stellen.


Zwar gilt die nachteilige Behandlung von Auslandsdividenden bis 2001 als Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit. Auch darf die von ausländischen Gesellschaften gezahlte Körperschaftsteuer inzwischen mit der Steuerschuld des Anlegers verrechnet werden.

Doch hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) jetzt entschieden, dass der deutsche Fiskus hohe formale Anforderungen an den Nachweis stellen darf, um eine Steuergutschrift zu gewähren (Az.: C-262/09). So muss daraus hervorgehen, welcher anteilige Steuerbetrag in der gezahlten Dividende enthalten war. Für viele Kleinanleger dürfte es schwer werden, sich Belege bei den Gesellschaften außerhalb des Landes zu besorgen, die den deutschen Anforderungen genügen. Hätte der EuGH die Latte nicht so hoch gelegt, müsste der Fiskus bis zu 5 Mrd. Euro an die Aktionäre zurückzahlen – jetzt wohl nur einen Bruchteil davon.


 

© 2011 ftd, © Illustration: AP

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