Bundesfinanzminister Peer Steinbrück hofft auf satte Einnahmen: „Lieber 25 Prozent von x als 42 Prozent von nix“ – mit dieser griffigen Formel beschreibt er die Abgeltungssteuer, die ab 2009 in Deutschland startet. Sie gilt künftig für Zinsen, Dividenden und Kursgewinne und ändert auch die Rahmenbedingungen für die Fondsanlage grundlegend. Aber wenn Anleger die neuen Steuerregeln für Fonds richtig ausnutzen, geht der Wunsch des obersten Kassenwarts noch viele Jahre zumindest bei Kursgewinnen nicht in Erfüllung.
Zentral für die Anlagestrategie ist die Altfallregelung: Grundsätzlich gilt, dass Fondsanteile, die vor 2009 erworben wurden, als Altfall gewertet werden und nach Einhalten der einjährigen Spekulationsfrist auch nach 2009 noch mit Gewinn steuerfrei veräußert werden können. „Es ist daher sinnvoll, für die Langfristanlage noch vor 2009 Bestände in Fonds aufzubauen, die langfristig gehalten werden sollen, zum Beispiel bewährte Standardwertefonds“, rät Bernd Schmitt, Partner der Steuerkanzlei Ernst & Young.
Fonds bieten künftig einen großen Vorteil gegenüber der Direktanlage in Aktien oder Renten. Denn während Privatanleger bald bei jeder Depotumschichtung die Abgeltungssteuer als Faktor berücksichtigen müssen, bleiben Umschichtungen auf der Ebene des Fonds selbst weiterhin steuerfrei. Der Fondsmanager kann also – anders als ein Privatanleger – mit dem gesamten beim Verkauf einer Position erwirtschafteten Gewinn ungeschoren ein Neuengagement eingehen. Branchenkenner sehen wegen der Abgeltungssteuer Vorteile für manche Fondstypen: zum Beispiel für Dachfonds, die je nach Börsenphase zwischen risikoarmen und chancenreichen Anlagen hin- und herwechseln können. Als Steuerspardosen gelten auch Zertifikatefonds.
Bei Ausschüttungen von Dividenden und Zinsen und ausschüttungsgleichen Erträgen greift die Altfallregelung dagegen nicht: Egal, wann der Fondsanteil erworben wurde, unterliegen sie ab kommendem Jahr stets der Abgeltungssteuer.
Bei der künftigen Besteuerung von Fonds müssen mehrere Ebenen unterschieden werden. Zum einen ist es wichtig, thesaurierende und ausschüttende Fonds von- einander abzugrenzen. Zweitens ist entscheidend, ob es sich um einen in- oder ausländischen Fonds handelt. Und drittens stellt sich die Frage, ob die Fonds hier zu Lande oder in einem Auslandsdepot verwahrt werden. Besonders häufig ist wohl der Fall inländischer ausschüttender oder thesaurierender Fonds mit Verwahrung im Inlandsdepot.
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