Exchange Traded Funds (ETFs) bieten Vorteile im Hinblick auf die Abgeltungssteuer. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. BÖRSE ONLINE hat eine Liste aller entsprechenden ETFs zusammengestellt, die ständig um neue Fonds erweitert wird.
Prinzipiell werden Indexfonds wie übliche Investmentfonds besteuert. Ob Dividenden ausgeschüttet oder einbehalten werden, macht dabei keinen Unterschied. Für diese ordentlichen Erträge ist jedes Jahr Abgeltungssteuer fällig. Eine Ausnahme sind jedoch ETFs, die einen Index mit Hilfe von Swaps nachbilden. Swaps sind spezielle Tauschgeschäfte unter Banken, die zu den Derivaten zählen. Gewinne aus solchen Geschäften gelten als außerordentliche Erträge. Werden sie nicht ausgeschüttet, zum Beispiel bei einem Performance- oder Total-Return-Index, ist die Abgeltungssteuer erst fällig, wenn der Fonds verkauft wird.
Wer die Altfallregelung nutzt, also einen Swap-ETF auf einen Performance-Index noch vor dem Stichtag Ende 2008 erwirbt, zieht das große Los. Er kann den
Fonds nach einem Jahr gänzlich steuerfrei verkaufen. Wer nach 2009 kauft, muss die einberechneten Dividenden nicht jedes Jahr versteuern, sondern erst wenn er den ETF veräußert. Der Anleger kommt in den Genuss eines Steueraufschubs. Leider gilt das für thesaurierende Rentenfonds auf Swap-Basis nur eingeschränkt. Erträge aus den Swap-Geschäften sind nicht jedes Jahr zu versteuern, Zwischengewinne aus Anleiheverkäufen jedoch wohl. Als neue Anlageklasse sind Währungsstrategien hinzugekommen, die nach Auskunft der
Deutschen Bank ebenfalls Steuervorteile verbuchen können. Die
Commerzbank hat zudem erste Geldmarktfonds auf dem Markt, die Aktien- und Swaps enthalten. Zwischengewinne, die zu versteuern wären, fallen deshalb nicht an.
Viele Anleger fragen nach dem Kontrahenten-Risiko bei der Nachbildung mit Swaps. Das ist vorhanden, aber begrenzt. Swaps wie Derivate allgemein dürfen nur bis zehn Prozent in den Fonds hineingekauft werden. Das wäre im schlimmsten Fall das maximale Kontrahenten-Risiko. In der Regel nutzen die Gesellschaften nur ein bis zwei Prozent Swaps, um die Nachbildung eines Index zu bewerkstelligen. Der Rest des Sondervermögens sind Aktien oder Rentenpapiere. Das müssen nicht unbedingt die Papiere des zugrundeliegenden Index sein, weil das genaue Indextracking über Swaps dargestellt wird.
Außerdem sollten Anleger beachten, dass Steuervorteile vom Gesetzgeber jederzeit mit einem neuen Jahressteuergesetz geändert werden kann. Zurzeit gibt es solche Bestrebungen. Ob dies mit dem Jahressteuergesetz 2009 für ETFs umgesetzt wird, ist noch nicht klar.
Nachfolgend finden Sie eine Liste aller swap-basierten thesaurierenden Fonds, bei denen überwiegend außerordentliche Gewinne anfallen und die an der deutschen Börse gehandelt werden. Sie sind nach den Kategorien Deutschland, andere Länder, Regionen, Sektoren, Rohstoffen und Währungen aufgeteilt.
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