Abgeltungssteuer

Termingeschäfte Für Trader ein guter Deal

[18:22, 27.02.08]

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Die steuerliche Behandlung von Optionsscheinen und Futures wird einfacher. Profi-Anleger profitieren ab 2009 von einem niedrigen Steuertarif und besseren Möglichkeiten zur Verlustverrechnung.


 

Manche mögen’s heiß: Ob steigende Zinsen oder fallende Rohölpreise – durch Termingeschäfte lassen sich mit kleinem Einsatz in jeder Börsenlage Gewinne einfahren. Zudem bietet der Handel mit Optionen und Futures an der Terminbörse Eurex erfahrenen Anlegern Chancen auf Topgewinne. Doch Achtung: Es lauern hohe Risiken. Steuerlich bleiben die Gefahren dagegen überschaubar. Puts und Calls, aber auch Futures oder Contracts for Difference (CFDs) erwirtschaften weder Zinsen noch Dividenden und damit auch keine steuerpflichtigen Kapitalerträge. Nach derzeit gültigem Recht dürfen Kursgewinne nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei eingestrichen werden. Werden die spekulativen Investments dagegen binnen Jahresfrist mit

Gewinn veräußert, greift der Fiskus zu, sofern sämtliche übers Jahr erzielten Spekulationsgewinne die Freigrenze von 512 Euro überschreiten. Gleiches gilt, wenn Optionsscheininhaber am Laufzeit-ende den vereinbarten Differenzbetrag in bar kassieren (Cash Settlement). Gewinne werden in voller Höhe zum persönlichen Satz besteuert. Gezahlte Optionsprämien und Bankspesen dürfen als Anschaffungskosten steuermindernd angesetzt werden. Innerhalb eines Jahres realisierte Verluste können im Gegenzug in voller Höhe geltend gemacht werden. Allerdings lässt der Fiskus derzeit nur eine Verrechnung mit anderen Spekulationsgewinnen zu.

Ein Viertel für den Fiskus gibt es dann ab 2009. Anleger, die mit Puts, Calls und Futures agieren, zählen klar zu den Profiteuren der Abgeltungssteuer. Immerhin gibt sich der Fiskus künftig mit einem Steuerabzug von 25 Prozent auf alle Erträge zufrieden. Hinzu kommen nur Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die Erträge wirken sich auch nicht mehr progressionserhöhend aus. Kein schlechtes Geschäft besonders für einkommensstarke Privatinvestoren mit hohem persönlichem Steuersatz. Weiterer Vorteil: Verluste aus Neuinvestments ab 2009 dürfen uneingeschränkt auch mit Zins- und Dividendeneinnahmen verrechnet werden. Der Wegfall der einjährigen Spekulationsfrist lässt Termingeschäftsprofis dagegen kalt – die Deals laufen ohnehin selten so lange.


 

© 2008 boerse-online.de, © Illustration: dpa

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