Abgeltungssteuer

Zertifikate Investieren nach Kalender

[15:16, 20.02.08]

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Anleger von Zertifikaten müssen besonders viele Termine beachten, wenn sie nicht in die Abgeltungssteuerfalle tappen möchten. In der Übergangsphase sind Zertifikate oft benachteiligt.


Der erneute Schlag kam unerwartet: Kurz vor Weihnachten schickte das Bundesfinanzministerium ein 26- seitiges Auslegungsschreiben zu Zweifelsfragen der Abgeltungssteuer an die Spitzenverbände der Finanzwirtschaft. Darin enthalten sind an zwei Stellen auch Regelungen zu Zertifikaten. Die neuen Regeln erwischten viele Emittenten auf dem falschen Fuß. Denn von ihnen offenbar zunächst unbemerkt hat der Fiskus darin die Übergangsregelungen für die Abgeltungssteuer auf Zertifikate abermals verschärft. Anleger, die die Bestimmungen beherzigen, können allerdings auch in der Übergangsphase geschickt investieren.

Egal, wie sich die Börsenkurse entwickeln – Zertifikate ermöglichen risikobereiten Anlegern in jeder Marktphase Kursgewinne. Steuerpflichtige Zins- oder Dividendenerträge sind den meisten Zertifikatekonstruktionen dagegen fremd. Das ist eigentlich verwunderlich, denn im Prinzip sind die flexiblen Alleskönner nichts anderes als Inhaberschuldverschreibungen. Der Anleger wird Gläubiger des Emittenten, überlässt er ihm doch während der Laufzeit des Zertifikates wie bei einer normalen Anleihe Geld.

Statt laufender Zinsen und voller Rückzahlung am Laufzeitende bieten die meisten Typen jedoch Kurschancen und Risiken wie bei einer Aktienanlage. Kaufpreis und Rückzahlungsbetrag des Papiers richten sich nämlich nach der Kursentwicklung des zu Grunde liegenden Basiswerts. Zertifikate zählen daher zu den Finanzderivaten. Als Basiswert taugt alles, was an der Börse gehandelt wird – von Indizes über Aktien und Rohstoffe bis hin zu Devisen. Werden solche Vollrisikopapiere über die einjährige Spekulationsfrist hinaus gehalten, sind realisierte Profite zurzeit noch komplett steuerfrei – glattgestellte Verluste lassen sich dann allerdings nicht mehr steuerlich geltend machen. Wer die Jahresfrist durchhält, streicht momentan auch die Dividenden steuerfrei ein, soweit sie in die Kursentwicklung des Basiswertes rechnerisch einbezogen werden. Das ist zum Beispiel bei Zertifikaten auf Performance-Indizes wie den DAX oder den Euro Stoxx 50 der Fall.

Bei Papieren auf reine Kursindizes wie den Dow Jones, Nikkei, Nasdaq und S&P 500 funktioniert der Kniff allerdings nicht. Werden die Papiere innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist mit Gewinn verkauft, ist der Profit zum persönlichen Satz steuerpflichtig – sofern man die Freigrenze von 512 Euro für Singles und 1024 Euro für Verheiratete mit Gemeinschaftsdepot erreicht hat. Das zurzeit noch gültige Halbeinkünfteverfahren für Kursgewinne aus Aktieninvestments gilt für Zertifikate nicht. Mit Start der Abgeltungssteuer wird die einjährige Spekulationsfrist für alle Arten von Wertpapieranlagen gestrichen. Kursgewinne aus Neuanlagen werden damit generell steuerpflichtig zum Abgeltungssatz von 25 Prozent.


 

© 2008 boerse-online.de, © Illustration: dpa

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