Sie wollen Haushaltsuntreue
strafrechtlich härter verfolgen.
Warum reichen die bisherigen
Gesetze nicht aus?
Karl Heinz Däke: Es werden zwar ständig
die Gesetze und Rechtsprechung
für die Steuererhebung und die
Verfolgung von Steuersündern verschärft.
Entsprechende Vorschriften,
die Verschwendung von öffentlichen
Mitteln ahnden, laufen jedoch ins
Leere. Deshalb wollen wir erreichen,
dass ein neuer Straftatbestand der
Haushaltsuntreue im Strafgesetzbuch
verankert wird.
Aber wir haben doch den klassischen
Untreueparagrafen?
Däke: Der Untreueparagraf ist auf Verstöße
wie Haushaltsuntreue kaum
noch anwendbar. Wir müssen immer
wieder feststellen, dass Staatsanwaltschaften
ihre Ermittlungen in solchen
Fällen einstellen. Für die strafrechtliche
Verfolgung auf Grundlage der
bestehenden Gesetze muss erst einmal
ein Schaden nachgewiesen werden.
Und das ist in vielen Fällen eine
enorme Hürde. Das geht auch aus dem
von uns in Auftrag gegebenen Gutachten
von Professor Bernd Schünemann
hervor.
Wer soll denn bestraft werden, der
kleine Verwaltungsbeamte oder der
Bürgermeister?
Däke: Das kommt auf den jeweiligen
Fall an. Bestraft werden kann jeder
Amtsträger, der gegen das haushaltsrechtliche
Gebot der Sparsamkeit und
Wirtschaftlichkeit verstößt. Das ist
zum Beispiel der Fall, wenn ein Theaterintendant
seinen Etat um Millionenbeträge
überzieht, um teure Aufführungen
zu veranstalten, ohne dass
er die Erlaubnis des Stadtkämmerers
hat. Der Intendant könnte dann strafrechtlich
belangt werden.
Und wer muss dafür einstehen,
wenn öffentliche Bauaufträge aus
dem Ruder laufen – wie bei der
Elbphilharmonie in Hamburg?
Däke: Dieser Fall würde nicht unter den
Haushaltsuntreueparagrafen fallen,
denn bei der strafrechtlichen Verfolgung
geht es nur um vorsätzliche
Verschwendung von Steuergeldern.
So unangenehm die Kostenexplosion
bei der Elbphilharmonie für den Steuerzahler
ist – Vorsatz kann man dem
Senat nicht vorwerfen. Bei den Fällen,
die wir vor Augen haben, geht es
darum, dass beispielsweise Genehmigungen
und Kontrollen des Parlaments
einfach umgangen werden.
Handelt aber die Verwaltung auf
Weisung der Politik, kann sie dafür
ebenfalls nicht zur Rechenschaft
gezogen werden.
Und welches Strafmaß haben Sie
bei solchen Verstößen vor Augen?
Däke: Schwere Haushaltsuntreue soll
mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf
Jahren geahndet werden können.
Wer soll die Verstöße aufdecken?
Däke: Wir plädieren dafür, dass die
Rechnungshöfe mehr Befugnisse erhalten.
Sie sollen auch Ungereimtheiten
direkt den Staatsanwaltschaften
anzeigen können. Auch Verwaltungsmitarbeiter
können Haushaltsvergehen
melden. Sie gehen dann straffrei
aus, selbst wenn sie daran beteiligt
sind.
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