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Besteuerung von Senioren Auch der Fiskus will einen Platz an der Sonne

[15:30, 25.01.12]

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Das Finanzamt bittet Rentner zur Kasse, die ins Ausland gezogen sind. Der Bundesfinanzhof sieht eine Klagewelle anrollen.


Rentner im Ausland

 Rentner im Ausland

Saint Tropez statt Baggersee: Hunderttausende deutsche Rentner haben sich den Traum erfüllt, ihren Ruhestand dort zu verbringen, wo sie vorher Urlaub gemacht haben. Ob an der Côte d’Azur, an den norditalienischen Seen oder auf Mallorca – in beliebten Ferienregionen haben sich ganze Communitys deutscher Senioren angesiedelt, die die Nase voll hatten vom rauen Klima in der Heimat.

Doch die Idylle wird nun vielerorts gestört. Durch Post aus Neubrandenburg, einem überaus unspektakulären Städtchen im Hinterland Mecklenburgs. 500 000 Auslandsrentner wurden von dort aus angeschrieben, denn in Neubrandenburg sitzt das Finanzamt, das für sie zuständig ist. In den Briefen wiesen die Beamten darauf hin, dass deutsche Renten auch dann hierzulande zu versteuern sind, wenn der Wohnsitz ins Ausland verlagert wurde. Die Empfänger sollten deshalb bitte eine Steuererklärung Richtung Heimat schicken.

Der lange Arm des deutschen Fiskus erreicht die Senioren oft völlig überraschend. „Viele sind weit über 70 Jahre alt und werden überrumpelt“, sagt Matthias Lipsky, Vorsitzender Richter am Finanzgericht Mecklenburg- Vorpommern. An das müssen sich die Auslandsrentner mit ihren Klagen wenden. Der neue Präsident des Bundesfinanzhofs, Rudolf Mellinghoff, sagt den Mecklenburger Kollegen für die kommenden Monate viel Arbeit voraus: „Es ist in Kürze mit einer Flut von Verfahren zu rechnen, die die Besteuerung von Rentnern mit Wohnsitz im Ausland betreffen.“

Schätzungen zufolge leben rund 1,6 Millionen deutsche Senioren im Ausland, mehrere Hunderttausend beziehen dort eine gesetzliche Rente aus Deutschland. Daneben sind aber auch andere Versorgungsleistungen in Deutschland steuerpflichtig, etwa Zahlungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge oder von berufsständischen Versorgungswerken. Wer solche Zusatzeinnahmen hat, rutscht schnell in die Zahlungspflicht.

In diesem Artikel
  1. Auch der Fiskus will einen Platz an der Sonne
  2. Teil 2: Steueroffensive gegen Rentner

 

© 2012 ftd, © Illustration: picture-alliance/dpa/dpaweb

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