Saint Tropez statt Baggersee: Hunderttausende
deutsche Rentner haben
sich den Traum erfüllt, ihren Ruhestand
dort zu verbringen, wo sie vorher
Urlaub gemacht haben. Ob an der
Côte d’Azur, an den norditalienischen
Seen oder auf Mallorca – in beliebten
Ferienregionen haben sich ganze
Communitys deutscher Senioren angesiedelt,
die die Nase voll hatten vom
rauen Klima in der Heimat.
Doch die Idylle wird nun vielerorts
gestört. Durch Post aus Neubrandenburg,
einem überaus unspektakulären
Städtchen im Hinterland Mecklenburgs.
500 000 Auslandsrentner wurden
von dort aus angeschrieben, denn
in Neubrandenburg sitzt das Finanzamt,
das für sie zuständig ist. In den
Briefen wiesen die Beamten darauf
hin, dass deutsche Renten auch dann
hierzulande zu versteuern sind, wenn
der Wohnsitz ins Ausland verlagert
wurde. Die Empfänger sollten deshalb
bitte eine Steuererklärung Richtung
Heimat schicken.
Der lange Arm des deutschen Fiskus
erreicht die Senioren oft völlig
überraschend. „Viele sind weit über 70
Jahre alt und werden überrumpelt“,
sagt Matthias Lipsky, Vorsitzender
Richter am Finanzgericht Mecklenburg-
Vorpommern. An das müssen
sich die Auslandsrentner mit ihren
Klagen wenden. Der neue Präsident
des Bundesfinanzhofs, Rudolf Mellinghoff,
sagt den Mecklenburger
Kollegen für die kommenden Monate
viel Arbeit voraus: „Es ist in Kürze mit
einer Flut von Verfahren zu rechnen,
die die Besteuerung von Rentnern mit
Wohnsitz im Ausland betreffen.“
Schätzungen zufolge leben rund
1,6 Millionen deutsche Senioren im
Ausland, mehrere Hunderttausend beziehen
dort eine gesetzliche Rente aus
Deutschland. Daneben sind aber auch
andere Versorgungsleistungen in
Deutschland steuerpflichtig, etwa
Zahlungen aus einer betrieblichen
Altersvorsorge oder von berufsständischen
Versorgungswerken. Wer solche
Zusatzeinnahmen hat, rutscht
schnell in die Zahlungspflicht.
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