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Virtuelle Hilfe für Anleger

[10:56, 28.04.08]

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Keine Lust, die Steuererklärung mit dem Taschenrechner zu machen? Wer in Finanzprodukte wie Aktienanleihen oder Bonds investiert, braucht bei seiner Steuererklärung Unterstützung. BÖRSE ONLINE stellt Ihnen gut geeignete Steuerprogramme für Anleger vor, damit Sie Ihre Steuererklärung ohne professionellen Berater hinbekommen.


Bald ist es wieder soweit: Die Steuererklärung für 2007 sollte bis Ende Mai beim Finanzamt eingereicht werden. Auf Antrag wird die Abgabefrist bis zum Jahresende verlängert. Wer einen Steuerberater einschaltet, erhält sogar in begründeten Ausnahmefällen bis 28. Februar 2009 Aufschub. Wer sich jedoch dafür entschieden hat, die Erklärung selbst anzugehen, der ist gut beraten, wenn er eine Steuersoftware zu Hilfe nimmt. BÖRSE ONLINE stellt aus dem umfangreichen Angebot drei renommierte Programme vor.

Für Anleger sind drei Steuerformulare von besonderer Bedeutung: Die Anlage KAP umfasst die Kapitaleinkünfte, also Zinsen und Dividenden. Die Anlage SO beinhaltet Sonstige Einkünfte, darunter fallen solche aus privaten Veräußerungs- und Termingeschäften. Und in der Anlage AUS müssen im Ausland erzielte Einkünfte aufgeführt werden. In unserem Vergleich haben wir deshalb besonders darauf geachtet, wie gut die Software für das Ausfüllen dieser Anlagen geeignet ist.

Das WISO Sparbuch (ab 29,99 Euro) bietet multimediale Unterstützung und gute Hilfsfunktionen. Diese sind jedoch auf Grund des beschränkten Informationsgehalts eher für den Steuerlaien von Nutzen. Dem engagierten Anleger werden dagegen Infos über die Behandlung von Gratisaktien oder über Finanzinnovationen fehlen.

Die Eingabe von Daten zu getätigten Wertpapiergeschäften gestaltet sich beim WISO Sparbuch zwar teilweise mühsam, der errechnete steuerpflichtige Betrag ist aber korrekt. Leider liefert das Programm jedoch keine weiteren Erläuterungen des Ergebnisses. Auch ein wenig problematisch: Ausländische Einkünfte, insbesondere die Quellensteuer, werden unter Umständen doppelt erfasst – sowohl bei den Einkünften aus Kapitalvermögen als auch bei den Auslandseinkünften.


 

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