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Anlage AUS Auslandserträge richtig erklären

[14:44, 07.04.09]


Wer sein Vermögen im abgelaufenen Jahr jenseits der deutschen Grenze angelegt hat, muss sich bei der Steuererklärung 2008 mit einem weiteren Formular herumplagen – der Anlage AUS. Wir erklären wie.


Wer sein Vermögen im abgelaufenen Jahr jenseits der deutschen Grenze angelegt hat, muss sich bei der Einkommensteuererklärung 2008 mit einem weiteren Formular herumplagen – der Anlage AUS. Denn auch Auslandserträge gelten für den deutschen Fiskus als steuerpflichtiges Einkommen und müssen zunächst in der Anlage KAP aufgeführt werden. Zusatzangaben werden in der Anlage AUS abgefragt. Das Ausfüllen des Vordrucks bringt Steuerzahlern mit Auslandserträgen bares Geld, denn nur über die Anlage AUS werden im Ausland bezahlte Quellensteuern auf die heimische Steuerschuld angerechnet. Hier die Tipps für die für Kapitalanleger relevanten Zeilen.

Zeilen 4-9 Ausländische Einnahmen:

Die ausländischen Kapitalerträge werden in der Anlage KAP je nach Anlageart noch zusammengefasst in einer Summe eingetragen. In der Anlage AUS muss das Zahlenwerk dagegen auf die einzelnen Staaten verteilt werden. Der Vordruck sieht zunächst für drei Staaten Eintragungsmöglichkeiten vor. Wer mehr Platz benötigt, reicht weitere Anlagen AUS ein. Ehegatten rechnen ihre Auslandserträge auf getrennten Anlagen AUS ab. In Zeile 6 und 7 werden nach Staaten getrennt die Brutto-Einnahmen eingetragen, in den Zeile 8 und 9 die ausländischen Erträge inländischer Investmentfonds. Da jeder Fonds als eigenständiger „Staat" zählt, müssen Fondssparer für jeden Fonds eine eigene Spalte ausfüllen – und ggf. weitere Anlagen AUS ausfüllen. Beträge in ausländischer Währung sind mit dem maßgeblichen Kurs zum Zeitpunkt des Zu- oder Abflusses umzurechnen. Kurs und Zeitpunkt sollte man auf einem gesonderten Blatt angeben.

Zeilen 10-11 Werbungskosten:

In Zeile 10 und 11 gehören die auf jeden Staat entfallenden Werbungskosten. Sind einzelne Kosten verschiedenen Staaten zuzuordnen (zum Beispiel die Kosten eines Seminars) muss der Kostenblock im Verhältnis der Einnahmen den einzelnen Ländern zugeordnet werden.

Zeile 12, 13 sowie 18, 19 Quellensteuern:

Im Ausland einbehaltene Quellensteuern fallen steuerlich nicht unter den Tisch. Sie werden auf die inländische Steuerschuld angerechnet, wenn die Zeilen 18 oder 19 ausgefüllt werden. Gewährt der Quellenstaat ausländischen Anlegern einen Rabatt auf die einbehaltenen Quellensteuern, darf in der Anlage AUS jedoch nur noch der verbleibende Restbetrag eingetragen werden. Eine Anrechnung erfolgt maximal bis zur Höhe der deutschen Steuer, die auf die ausländischen Kapitalerträge anfällt. Überzahlte Beträge werden nicht erstattet. Der Kapitalanleger kann mit der Anlage AUS für jeden Staat getrennt wählen, ob die Quellensteuer auf die inländische Steuerschuld angerechnet oder als Werbungskosten von den Kapitalerträgen abgezogen werden soll. Seit Anfang 2007 sind ausländische Quellensteuern auf Dividendeneinkünfte nur noch zur Hälfte abziehbar. Ausgeübt wird das Wahlrecht, in dem die Quellensteuer pro Staat entweder in Zeile 12 oder 13 (Abzug als Werbungskosten) oder Zeile 18 oder 19 der Anlage AUS (Anrechnung auf die Steuerschuld) eingetragen wird. Welche Variante mehr bringt, hängt von der persönlichen Steuersituation des Anlegers ab. Auf Entscheidungshilfe der Finanzbeamten vor Ort sollte man nicht bauen. Die günstigste Lösung finden Steuerzahler am ehesten mit Hilfe einer guten Steuersoftware am heimischen PC. Ausgereifte Steuersoftware bietet neben den kompletten Steuervordrucken immer auch eine Möglichkeit zu alternativen Berechnungen, so dass man in aller Ruhe sämtliche Varianten durchspielen kann. Ist der Werbungskostenabzug günstiger, muss auf der Anlage KAP noch die Zeile 51 oder 52 ausgefüllt werden. Auch wer sich bei Abgabe der Steuererklärung zunächst für die Anrechnung entschieden hat, kann binnen vier Wochen nach Eingang des Steuerbescheides per Einspruch immer noch zum Werbungskostenabzug umschwenken.

Zeile 20 Fiktive Quellensteuern:

Das sind Quellensteuern auf Erträge aus Anleihen bestimmter ausländischer Schwellenländer, die diese gar nicht erheben. Trotzdem rechnet die deutsche Finanzverwaltung sie bei der jährlichen Steuererklärung als Vorauszahlung auf die deutsche Steuerschuld an – ein alternativer Werbungskostenabzug ist für die Phantomsteuer aber nicht möglich.

Diese Staaten bieten eine fiktive Steuergutschrift an:

Staat

Steuergutschrift in Prozent

 
 

auf Dividenden

auf Zinsen

Ägypten

15

15

Argentinien

20

20

Bangladesch

15

15

Bolivien

-

20

VR China

10

15

Ecuador

-

20

Elfenbeinküste

15

15

Griechenland

-

10

Indien

-

10

Indonesien

-

10

Iran

20

-

Irland

18

-

Israel

25

15

Jamaika

15

12,5

Kenia

15

12,5

Liberia

-

10

Luxemburg

15

-

Malaysia

18

15

Malta

20

-

Marokko

15

10

Mauritius

15

-

Mexiko

10

15

Mongolei

10

10

Philippinen

20

15

Portugal

15

15

Sri Lanka

20

15

Trinidad & Tobago

20

15

Türkei

10

10

Tunesien

15

10

Uruguay

-

20

Zypern

15

10


 

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