Sie haben Zinseinkünfte und Dividenden gezahlt bekommen? Dann will Peer Steinbrück im Zweifelsfalle seinen Anteil daran. Hier erfahren Sie, wie Sie die dafür nötige Anlage KAP Zeile für Zeile ausfüllen.
Anleger mit Kapitaleinnahmen unter 801 Euro bei Ledigen/ 1602 Euro bei Verheirateten sind schnell aus dem Schneider. Mit einem Kreuzchen in Zeile 35 auf Seite 2 des Mantelbogens ist die jährliche Pflichtübung in Sachen Geldanlage schnell erledigt – die Anlage KAP braucht dann nicht mehr ausgefüllt zu werden. Wer üppigere Erträge erzielt hat, muss sich der Herausforderung stellen.
Zeile 4, Zinsen:
Hier tragen Geldanleger Zinsen aus Sparbüchern, Girokonten, Festgeld- und Tagesgeldkonten sowie Fremdwährungskonten ein. Es sind stets die Bruttobeträge in Euro einzutragen – Auslandserträge müssen mit dem Wechselkurs vom Gutschriftstag umgerechnet werden.
Zeile 5, Bausparzinsen:
Die Erträge sind steuerpflichtig – selbst dann, wenn Vater Staat eine Wohnungsbauprämie springen lässt. Abschlussgebühren für einen Neuvertrag sind weiter hinten in Zeile 45 als Werbungskosten abziehbar.
Zeile 6, Verzinsliche Wertpapiere:
Erträge aus Anleihen, Pfand- oder Sparbriefen sind hier einzutragen. Bei Sparbriefen sind laufende Zinszahlungen erst bei Gutschrift steuerpflichtig. Im alten Jahr bezahlte Stückzinsen dürfen hier als Minusbetrag eingetragen werden – sie gelten als negative Einnahmen. Bei Finanzinnovationen wie zum Beispiel Aktienanleihen gelten auch die realisierten Kursgewinne als steuerpflichtiger Kapitalertrag. Anleger müssen das betroffene Wertpapier grundsätzlich nach der Emissionsrendite versteuern. Das ist der Ertrag, der im Kaufprospekt als Mindestrendite angegeben wurde. Die Emissionsrendite wird anteilig entsprechend der Besitzdauer berechnet. Nur bei Wertpapieren ohne Emissionsrendite darf alternativ die Marktrendite angesetzt werden. Letzteres ist die Differenz aus Kauf- und Verkaufspreis – bei Kursverlusten kann sich daher auch ein negativer Ertrag ergeben.
Zeile 7, Tafelgeschäfte:
Kuponschnippler, die ihre festverzinslichen Wertpapiere im eigenen Tresor aufbewahren und sich ihre Erträge gegen Vorlage der Ertragsscheine bar am Bankschalter auszahlen lassen, deklarieren hier ihre Zinsen. Den Zinsabschlag von 35 Prozent rechnet das Finanzamt nur bei Vorlage der Original-Jahressteuerbescheinigungen der Bank auf die Steuerschuld an.
Zeile 8, Investmenterträge:
Hier gehören Erträge aus inländischen Geldmarkt-, Renten- und offenen Immobilienfonds sowie bescheinigte Zwischengewinne hinein. Erträge aus thesaurierenden Fonds sind jährlich zu versteuern, auch wenn sie erst bei Rückgabe oder Verkauf der Anteilscheine realisiert werden. Bei Mischfonds teilt die Fondsgesellschaft die Erträge in Zins- und Dividendenerträge auf.
Zeile 9, Sonstige Forderungen:
Ihnen gehört eine Eigentumswohnung, und der Verwalter hat die Instandhaltungsrücklage gewinnbringend angelegt? Oder Sie sind Mieter und haben dem Eigentümer eine Mietkaution bezahlt? Vielleicht haben Sie im alten Jahr auch ein Haus verkauft und den Erlös kurzfristig über ein Treuhandkonto des Notars zinsbringend geparkt. Dass der Fiskus wirklich in alles seine Nase steckt, merken Sie an dieser Aufzählung. Denn in allen Fällen sind auf die anfallenden Kapitalerträge Zinsabschlagsteuern einbehalten worden – eine Nutzung des Sparerfreibetrages ist in diesen Fällen per Gesetz ausgeschlossen. Wer den Steuerabschlag nicht einfach hinnehmen will, muss hier die Zinserträge offenbaren.
Zeile 11, Wandler:
Zinsen aus Wandelanleihen sowie Genusscheinerträge sind hier einzutragen. Außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist realisierte Kurs- oder Wandlungsgewinne bleiben steuerfrei, da Wandler nicht als Finanzinnovationen gelten.
Zeile 12, Lebensversicherungen:
Zinsen aus bis zum 31.12.2004 abgeschlossenen Lebensversicherungsverträgen sind nur dann steuerpflichtig, wenn der Vertrag bei Auszahlung noch keine zwölf Jahre bestand oder steuerschädlich beliehen wurde – unbedingt Originalbescheinigung des Versicherers über einbehaltene Kapitalertragsteuern anfordern. Bei nach diesem Stichtag abgeschlossenen Lebensversicherungen sind die Erträge grundsätzlich steuerpflichtig bei Ablauf, Kündigung und Verkauf der Police. Das Halbeinkünfteverfahren greift in bestimmten Fällen; die Assekuranzen weisen in ihren Bescheinigungen auf die steuerliche Behandlung hin. Bei Private Rentenversicherungen sind über die Anlage R abzurechnen.
Zeile 16, Sonstige Forderungen:
Betuchte Anleger, die einem Verwandten oder Geschäftsfreund mit einem Darlehen unter die Arme gegriffen haben, müssen die Zinserträge hier angeben. Vorsicht bei Zinslosigkeit des Darlehens – der Fiskus fordert Schenkungsteuer.
Zeile 17, Steuererstattungen:
Hat der Fiskus Zinsen für Steuererstattungen gezahlt, sind diese hier zu deklarieren.
Zeile 18 und 19, Dividenden aus Aktien und Investmentanteilen:
Die Bruttodividenden sind in voller Höhe einzutragen und werden auch in dieser Form von den Banken ausgewiesen – die Halbierung nimmt das Finanzamt automatisch vor.
Zeile 22 Dividenden aus Immobilien-REITS:
Die Besonderheit dieser Dividenden liegt darin, dass sie nicht dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen und daher voll steuerpflichtig sind. Sie sind in Zeile 22 einzutragen.
Zeilen 31 bis 35, Auslandsquellen:
Auch im Ausland erzielte Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden sind in Deutschland zu versteuern. Erträge aus ausländischen Investmentanteilen sind in den Zeilen 31, 33 oder 34 zu erklären. Dividenden ausländischer Unternehmen, Erträge ausländischer Fonds oder Guthaben bei ausländischen Kreditinstituten sind als Bruttobeträge in Euro einzutragen. Die Erträge sind unabhängig davon anzugeben, ob ausländische Quellensteuer einbehalten worden ist oder nicht. In Spalte drei ist der auf die ausländischen Erträge entfallende anzurechnende Zinsabschlag einzutragen, nicht jedoch die ausländische Quellensteuer. Für Auslandserträge und die Anrechung der im Ausland einbehaltenen Quellensteuer muss man zusätzlich die Anlage AUS ausfüllen.
Zeile 36 bis 42:
Hier tragen Sie zum Beispiel Dividenden, Zinsen und Co. aus gemeinschaftlichen Beteiligungen wie zum Beispiel aus einem Investmentclub ein. Anrechenbare Steuern aus Beteiligungen tragen Sie in die Zeile 42 ein.
Zeile 43:
Seit dem 1.7.2005 informieren sich nahezu alle EU-Staaten gegenseitig über die auf ihrem Territorium erwirtschafteten Zinserträge ausländischer Anleger. Österreich, Belgien, Luxemburg und die Nicht-EU-Mitglieder Schweiz und Liechtenstein sowie einige andere Steueroasen halten noch dicht und erheben zum Ausgleich eine anonyme Quellensteuer. Seit dem 1. Juli 2008 beträgt der Satz 20 Prozent, zuvor waren es15 Prozent. Mitte 2011 steigt der Satz dann auf 35 Prozent. Ehrliche Sparer geben ihre Auslandserträge an und holen sich über einen Eintrag in Zeile 43 die abgezwackte Quellensteuer als Gutschrift auf die heimische Steuerschuld wieder. Diese Quellensteuer wird in voller Höhe auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet.
Zeile 44, anrechenbarer Solidaritätszuschlag:
Bei Vorlage der Original-Bescheinigungen der Bank rechnet das Finanzamt den Steuerabschlag auf die Jahressteuerschuld des Sparers an.
Zeile 45 - 52
Anleger, deren Werbungskosten (zum Beispiel für den Besuch einer HV) über die gesetzlichen Pauschalen von 51 Euro / 102 Euro (Ledige / Verheiratete) hinausgehen, sollten diese hier eintragen. Werbungskosten schlagen allerdings nur zur Hälfte zu Buche, wenn auch die Einnahmen nach dem Halbeinkünfteverfahren nur zu 50 Prozent besteuert werden, wie etwa bei Dividenden. Sofern keine eindeutige Zuordnung möglich ist, kann man die Werbungskosten anhand der Depotwerte zum 31.12. prozentual aufteilen. Bei Werbungskosten bis zu 500 Euro (Verheiratete 1000 Euro) folgt das Finanzamt in der Regel den Angaben des Steuerzahlers (BMF-Erlass vom 12.7.2002 – IV C 1 – A 2252 – 184/02). Den Sparerfreibetrag zieht das Finanzamt im Steuerbescheid automatisch ab. Aufwendungen, die mit dem Erwerb eines Wertpapiers zusammenhängen, wie zum Beispiel Bankspesen, gehören zu den Nebenkosten der Anschaffung und sind deshalb nicht hier, sondern in der Anlage SO einzutragen. Die ausländischen Werbungskosten sind zusätzlich auch in der Anlage AUS aufzuführen.
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