Bis Ende Januar müssen mehrere Hunderttausend Sparer bei der Bundesfinanzagentur eine beglaubigte Kopie ihres Ausweises einreichen. Tun sie dies nicht, droht die Kündigung ihrer Konten.

Günther Schild: In TV-Spots war die Schildkröte lange das Maskottchen der Bundeswertpapiere
Zwischen Weihnachten und Neujahr
wurde es eng in der Filiale der Bundesfinanzagentur.
In die Niederlassung
im Norden Frankfurts drängten Hunderte
Kleinsparer, um ihren Personalausweis
vorzulegen. Ganz freiwillig kamen sie
nicht: Aufgrund einer Gesetzesänderung
fordert die Agentur von den Anlegern eine
Identifizierung. Und langsam wird die Zeit
knapp. Wer seine persönlichen Daten nicht
bis zum 31. Januar hinterlegt, dessen Konto
wird gesperrt.
Die Bundesfinanzagentur verwaltet
nicht nur die Schulden der Bundesrepublik,
sondern führt für mehrere Hunderttausend
Sparer Schuldbuchkonten, in die Bundeswertpapiere
– etwa Finanzierungsschätze
oder Bundesanleihen – eingebucht sind.
Das Beste daran: Das Konto ist gratis. Und
auch für die Transaktionen fallen in aller
Regel keine Gebühren an. Ausnahme ist
der Verkauf börsennotierter Wertpapiere
während der Laufzeit. Das kostet 0,4 Prozent
des Kurswerts.
Was Kunden von anderen Kreditinstituten
seit Jahren kennen, gilt seit April 2011
auch für die Bundesfinanzagentur: Anleger
müssen sich ausweisen, um ein Konto führen
zu können. In der Finanzagentur war
es dagegen bis zum vergangenen Frühjahr
möglich, auch ohne Ausweis Wertpapiere
zu kaufen und zu verwalten. Anleger mussten
noch nicht einmal ihre Staatsangehörigkeit
oder ihr Geburtsdatum angeben.
Ab August 2011 bekamen daher knapp
425 000 Sparer Post von der Finanzagentur.
Sie wurden im Schreiben aufgefordert, eine
beglaubigte Kopie ihres Personalausweises
an die Agentur zu senden oder eben in die
Frankfurter Filiale der Finanzagentur zu
kommen, um den Ausweis vorzulegen.
Das Problem: Das Schreiben war in bestem
Bürokratendeutsch formuliert. Und
daher schickten Tausende Anleger zwar
eine Kopie ihres Ausweises an die Finanzagentur,
allerdings ohne Beglaubigung.
Und damit ist die Kopie wertlos. „Das
Schreiben
der Finanzagentur war sehr
kompliziert formuliert“, bestätigt Annabel
Oelmann von der Verbraucherzentrale in
Nordrhein-Westfalen. Auch geübte Anleger
hätten schlichtweg überlesen können, dass
eine Beglaubigung erforderlich sei.
Und so fehlten Anfang Januar immer
noch rund 300 000 Ausweiskopien.
„Die
Geschäftsbeziehung
ist ohne
Identifizierung
zu beenden. Da
sind wir von den
Vorgaben des Gesetzgebers
nicht ausgenommen
– es gibt
kein Vertun“, erklärt ein
Sprecher
der Bundesfinanzagentur.
In diesem Fall würden
die Konten mit
einer Verfügungssperre
belegt. Wertpapiere
könnten
zwar weiterhin gehalten,
verkauft oder auch vorzeitig zurückgegeben werden.
Neue Papiere könnten allerdings
nicht mehr geordert und erzielte Erträge
nicht mehr wieder angelegt werden. Auch
dürften Anleger ihre Tagesanleihen beispielsweise
nicht mehr in Bundeswertpapiere
tauschen. „Man kommt aber auf
jeden Fall an sein Geld“, sagt der
Sprecher.
Um dem Ansturm von Hunderttausenden
Anlegern gerecht zu werden, hat die
Bundesfinanzagentur das Personal nun
„um ein Maximum aufgestockt“, wie der
Sprecher der Agentur erklärt, und fast die
Hälfte aller Mitarbeiter für diesen Bereich
abgestellt. „Für diese Aktion haben wir
140 Mitarbeiter von insgesamt rund 300 eingeplant.“
Dennoch kam es bisher zu Komplikationen,
so war das Callcenter vollkommen
überlastet, die Servicenummer
dauernd besetzt. Folge: Viele Anfragen
konnten nicht bearbeitet werden.
Was bei Sparern, die das Vorgehen der
Finanzagentur rege in Internetforen diskutieren,
für zusätzlichen Ärger sorgt, sind
die Gebühren. Denn während Neukunden
ein kostenloses Verfahren zur Identifizierung
angeboten wird, müssen Anleger, die
schon seit Jahrzehnten ein Konto bei der
Agentur haben, die nun geforderte Beglaubigung
selbst zahlen: Es kostet rund
10 Euro, den Ausweis bei einem Notar beglaubigen
zu lassen. Auch in Gemeindeund
Stadtverwaltungen oder in Pfarrämtern
ist eine Beglaubigung möglich. Doch auch
dort müssen die Sparer für die Kopie plus
Stempel rund 5 Euro ausgeben.
„Wer das Konto behalten will, muss
zahlen. Juristisch ist das keine Frage“, sagt
Oelmann, und weiter: „Es ist wirklich ärgerlich,
dass nicht das kostenlose Verfahren
angeboten wird“. Denn Neukunden können
ja das Postident-Verfahren zur Identifizierung
nutzen. Hierbei genügt es, den
Personalausweis bei einer Postfiliale vorzulegen.
Die Kosten dieses Verfahrens,
rund 6 Euro pro Anmeldung, trägt in diesem
Fall die Agentur.
Aus technischen Gründen sei dies für
Bestandskunden leider nicht möglich, heißt
es bei der Finanzagentur. Und natürlich
wegen der Kosten.
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