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Bundesfinanzagentur Ihre Ausweise, bitte!

[15:39, 18.01.12]


Bis Ende Januar müssen mehrere Hunderttausend Sparer bei der Bundesfinanzagentur eine beglaubigte Kopie ihres Ausweises einreichen. Tun sie dies nicht, droht die Kündigung ihrer Konten.


Günther Schild: In TV-Spots war die Schildkröte lange das Maskottchen der Bundeswertpapiere

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Zwischen Weihnachten und Neujahr wurde es eng in der Filiale der Bundesfinanzagentur. In die Niederlassung im Norden Frankfurts drängten Hunderte Kleinsparer, um ihren Personalausweis vorzulegen. Ganz freiwillig kamen sie nicht: Aufgrund einer Gesetzesänderung fordert die Agentur von den Anlegern eine Identifizierung. Und langsam wird die Zeit knapp. Wer seine persönlichen Daten nicht bis zum 31. Januar hinterlegt, dessen Konto wird gesperrt.

Die Bundesfinanzagentur verwaltet nicht nur die Schulden der Bundesrepublik, sondern führt für mehrere Hunderttausend Sparer Schuldbuchkonten, in die Bundeswertpapiere – etwa Finanzierungsschätze oder Bundesanleihen – eingebucht sind. Das Beste daran: Das Konto ist gratis. Und auch für die Transaktionen fallen in aller Regel keine Gebühren an. Ausnahme ist der Verkauf börsennotierter Wertpapiere während der Laufzeit. Das kostet 0,4 Prozent des Kurswerts.

Was Kunden von anderen Kreditinstituten seit Jahren kennen, gilt seit April 2011 auch für die Bundesfinanzagentur: Anleger müssen sich ausweisen, um ein Konto führen zu können. In der Finanzagentur war es dagegen bis zum vergangenen Frühjahr möglich, auch ohne Ausweis Wertpapiere zu kaufen und zu verwalten. Anleger mussten noch nicht einmal ihre Staatsangehörigkeit oder ihr Geburtsdatum angeben.

Ab August 2011 bekamen daher knapp 425 000 Sparer Post von der Finanzagentur. Sie wurden im Schreiben aufgefordert, eine beglaubigte Kopie ihres Personalausweises an die Agentur zu senden oder eben in die Frankfurter Filiale der Finanzagentur zu kommen, um den Ausweis vorzulegen.

Das Problem: Das Schreiben war in bestem Bürokratendeutsch formuliert. Und daher schickten Tausende Anleger zwar eine Kopie ihres Ausweises an die Finanzagentur, allerdings ohne Beglaubigung. Und damit ist die Kopie wertlos. „Das Schreiben der Finanzagentur war sehr kompliziert formuliert“, bestätigt Annabel Oelmann von der Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen. Auch geübte Anleger hätten schlichtweg überlesen können, dass eine Beglaubigung erforderlich sei.

Und so fehlten Anfang Januar immer noch rund 300 000 Ausweiskopien. „Die Geschäftsbeziehung ist ohne Identifizierung zu beenden. Da sind wir von den Vorgaben des Gesetzgebers nicht ausgenommen – es gibt kein Vertun“, erklärt ein Sprecher der Bundesfinanzagentur. In diesem Fall würden die Konten mit einer Verfügungssperre belegt. Wertpapiere könnten zwar weiterhin gehalten, verkauft oder auch vorzeitig zurückgegeben werden. Neue Papiere könnten allerdings nicht mehr geordert und erzielte Erträge nicht mehr wieder angelegt werden. Auch dürften Anleger ihre Tagesanleihen beispielsweise nicht mehr in Bundeswertpapiere tauschen. „Man kommt aber auf jeden Fall an sein Geld“, sagt der Sprecher.

Um dem Ansturm von Hunderttausenden Anlegern gerecht zu werden, hat die Bundesfinanzagentur das Personal nun „um ein Maximum aufgestockt“, wie der Sprecher der Agentur erklärt, und fast die Hälfte aller Mitarbeiter für diesen Bereich abgestellt. „Für diese Aktion haben wir 140 Mitarbeiter von insgesamt rund 300 eingeplant.“ Dennoch kam es bisher zu Komplikationen, so war das Callcenter vollkommen überlastet, die Servicenummer dauernd besetzt. Folge: Viele Anfragen konnten nicht bearbeitet werden.

Was bei Sparern, die das Vorgehen der Finanzagentur rege in Internetforen diskutieren, für zusätzlichen Ärger sorgt, sind die Gebühren. Denn während Neukunden ein kostenloses Verfahren zur Identifizierung angeboten wird, müssen Anleger, die schon seit Jahrzehnten ein Konto bei der Agentur haben, die nun geforderte Beglaubigung selbst zahlen: Es kostet rund 10 Euro, den Ausweis bei einem Notar beglaubigen zu lassen. Auch in Gemeindeund Stadtverwaltungen oder in Pfarrämtern ist eine Beglaubigung möglich. Doch auch dort müssen die Sparer für die Kopie plus Stempel rund 5 Euro ausgeben.

„Wer das Konto behalten will, muss zahlen. Juristisch ist das keine Frage“, sagt Oelmann, und weiter: „Es ist wirklich ärgerlich, dass nicht das kostenlose Verfahren angeboten wird“. Denn Neukunden können ja das Postident-Verfahren zur Identifizierung nutzen. Hierbei genügt es, den Personalausweis bei einer Postfiliale vorzulegen. Die Kosten dieses Verfahrens, rund 6 Euro pro Anmeldung, trägt in diesem Fall die Agentur. Aus technischen Gründen sei dies für Bestandskunden leider nicht möglich, heißt es bei der Finanzagentur. Und natürlich wegen der Kosten.


 

© 2012 boerse-online.de, © Illustration: Finanzagentur des Bundes

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