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EuGH-Urteil Fiskus nahm ausländische Anteilseigner jahrelang aus

[11:13, 23.12.11]

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Das wird hart für den Fiskus: Ausländer haben hierzulande zu viel Steuern auf Dividenden bezahlt, hat der Europäische Gerichtshof festgestellt. Jetzt wollen sie Geld zurück.


Da war das Geld futsch

 Da war das Geld futsch

Dieser Dezember dürfte für den deutschen Fiskus ein denkwürdiger Monat werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem aktuellen Urteil festgestellt, dass ausländische Anteilseigner in Deutschland jahrelang viel zu hohe Abgaben auf ihre Dividenden gezahlt haben (Rs. C-284/09). Die betroffenen Unternehmen können deshalb eine Erstattung ihrer Abgeltungsteuer fordern – und zwar nicht nur für dieses, sondern gleich für die vergangenen vier Jahre. „Eine Reihe von Gesellschaften hat uns in den letzten Wochen beauftragt, Erstattungsanträge einzureichen“, berichtet Falko Tappen, Steuerrechtler bei DLA Piper in Frankfurt. Für Ansprüche aus dem Jahr 2007 läuft die Frist am Jahresende aus.

Von diesem Richterspruch profitieren Unternehmen aus EU-Staaten, die Anteile an einer deutschen Aktiengesellschaft oder GmbH halten. Sie zahlten bisher – wie alle anderen Anteilseigner auch – 25 Prozent Kapitalertragsteuer, auch Quellensteuer genannt, weil das Unternehmen sie direkt von der Dividende abzieht und ans Finanzamt weiterleitet. Während deutsche Unternehmen den Betrag aber später wieder von ihrer Körperschaftssteuer abziehen können, können ausländische Kapitalgesellschaften das nicht.

Diese Ungleichbehandlung hat der EuGH als Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit – und damit gegen das Europarecht – gewertet. Tatsächlich ist der Nachteil für ausländische Anteilseigner gewaltig. Sie bleiben auf den 25 Prozent Quellensteuer sitzen, während die Steuerlast der deutschen Unternehmen „effektiv nur rund ein Prozent beträgt“, wie Gunnar Knorr erklärt, Partner bei Oppenhoff & Partner in Köln.

Kein Problem war das bislang nur für Unternehmen aus EU-Staaten, die mindestens zehn Prozent der Anteile an einer deutschen Gesellschaft besitzen. „Sie fallen unter die EU-Mutter- Tochter-Richtlinie und können sich deshalb nach einem Jahr von der Quellensteuer befreien lassen“, sagt Knorr. Allerdings stellen auch solche Unternehmen jetzt reihenweise Erstattungsanträge – für die Quellensteuer, die sie im ersten Jahr nach dem Kauf der Anteile gezahlt haben.

In diesem Artikel
  1. Fiskus nahm ausländische Anteilseigner jahrelang aus
  2. Teil 2: Bundesregierung hat zwei Optionen

 

© 2011 ftd, © Illustration: boerse-online.de

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