Mitte Oktober platzte Niels Nauhauser
der Kragen. Der Finanzexperte
der Verbraucherzentrale Baden-
Württemberg schimpfte über die Global
High Yield Funds von Thomas Lloyd Investments
aus Wien: Der Begriff Funds suggeriere,
dass es sich um einen Investmentfonds
handle. Doch unter diesem Namen
seien vor gut vier Jahren vinkulierte Genussrechte
angeboten worden. Thomas
Lloyd schickte daraufhin einen Anwalt los,
der vortrug, "Funds" sei eine allgemeine
Bezeichnung für Anlageprodukte.
Der Streitfall zeigt, wie wichtig es ist,
dass Finanzberater ihre Kunden, die sich
mit Genussrechten, geschlossenen Fonds
und Ähnlichem in aller Regel kaum auskennen,
über die Natur solcher Produkte
aufklären. Das war freilich in der Vergangenheit
nicht immer der Fall. Denn
fast jeder durfte die oft sehr komplexen
Produkte vertreiben.
Jahrzehntelang forderten Experten
daher strengere Regeln. Am Donnerstag,
dem 27. Oktober, billigte der Bundestag
endlich den Gesetzentwurf zur "Novellierung
des Finanzanlagenvermittler- und
Vermögensanlagenrechts". Stimmt der
Bundesrat im November zu, tritt das Gesetz
zum Jahreswechsel in Kraft.
Bankenunabhängige Anlageberater
müssen demnach strengere Voraussetzunng gen erfüllen, damit ihnen das örtliche
Gewerbeamt eine Erlaubnis erteilt. Experten
begrüßen die Neuregelung generell,
geteilter Meinung sind sie vor allem bei der
Regelung der künftigen Aufsicht.
Klar ist: Wer unlautere Absichten hat,
kann künftig deutlich schwerer in den
Markt eindringen und dort bestehen. Das
erwartet Eric Romba, Hauptgeschäftsführer
des Verbands Geschlossene Fonds (VGF)
aus Berlin. Er hält es für richtig, dass freie
Vermittler im Gegensatz zu Bankberatern
nicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) unterstehen: "Die
BaFin ist als Zentralaufsicht über Großinstitute
einfach nicht dafür geeignet, Einzelvermittler
und Kleinunternehmen von
Flensburg bis Garmisch zu überwachen."
Dem widerspricht der Anlegeranwalt
Peter Mattil aus München. Die BaFin beschäftige
sich ohnehin mit den Verkaufsprospekten
und habe Erfahrung. Er fürchtet,
dass sich örtliche Gewerbeämter leichter
einschüchtern lassen könnten, wenn sich
unseriöse Anbieter gegen Verbote und ähnliche
Verfügungen wehren.
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