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Finanzberatung Raus aus der Grauzone

[14:55, 11.11.11]

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Der Wildwuchs am grauen Kapitalmarkt wird beschnitten: Der Bundestag hat einem Gesetz mit schärferen Regeln für Finanzberater zugestimmt. Die wichtigsten Verbesserungen und Schwachpunkte im Überblick


Beratungsgespräch

 Beratungsgespräch

Mitte Oktober platzte Niels Nauhauser der Kragen. Der Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden- Württemberg schimpfte über die Global High Yield Funds von Thomas Lloyd Investments aus Wien: Der Begriff Funds suggeriere, dass es sich um einen Investmentfonds handle. Doch unter diesem Namen seien vor gut vier Jahren vinkulierte Genussrechte angeboten worden. Thomas Lloyd schickte daraufhin einen Anwalt los, der vortrug, "Funds" sei eine allgemeine Bezeichnung für Anlageprodukte.

Der Streitfall zeigt, wie wichtig es ist, dass Finanzberater ihre Kunden, die sich mit Genussrechten, geschlossenen Fonds und Ähnlichem in aller Regel kaum auskennen, über die Natur solcher Produkte aufklären. Das war freilich in der Vergangenheit nicht immer der Fall. Denn fast jeder durfte die oft sehr komplexen Produkte vertreiben.

Jahrzehntelang forderten Experten daher strengere Regeln. Am Donnerstag, dem 27. Oktober, billigte der Bundestag endlich den Gesetzentwurf zur "Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts". Stimmt der Bundesrat im November zu, tritt das Gesetz zum Jahreswechsel in Kraft.

Bankenunabhängige Anlageberater müssen demnach strengere Voraussetzunng gen erfüllen, damit ihnen das örtliche Gewerbeamt eine Erlaubnis erteilt. Experten begrüßen die Neuregelung generell, geteilter Meinung sind sie vor allem bei der Regelung der künftigen Aufsicht.

Klar ist: Wer unlautere Absichten hat, kann künftig deutlich schwerer in den Markt eindringen und dort bestehen. Das erwartet Eric Romba, Hauptgeschäftsführer des Verbands Geschlossene Fonds (VGF) aus Berlin. Er hält es für richtig, dass freie Vermittler im Gegensatz zu Bankberatern nicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterstehen: "Die BaFin ist als Zentralaufsicht über Großinstitute einfach nicht dafür geeignet, Einzelvermittler und Kleinunternehmen von Flensburg bis Garmisch zu überwachen."

Dem widerspricht der Anlegeranwalt Peter Mattil aus München. Die BaFin beschäftige sich ohnehin mit den Verkaufsprospekten und habe Erfahrung. Er fürchtet, dass sich örtliche Gewerbeämter leichter einschüchtern lassen könnten, wenn sich unseriöse Anbieter gegen Verbote und ähnliche Verfügungen wehren.

Nächster Abschnitt: Versicherungspflicht


 

© 2011 boerse-online.de, © Illustration: Getty Images = Getty Images

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