Die Chancen schwinden, dass es Ausnahmeregelungen bei der Abgeltungssteuer für lang laufende Fondssparpläne geben wird. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung haben sich SPD und CDU nicht auf eine derartige Änderung im Jahressteuergesetz 2009 einigen können.
Der Finanzausschuss hat die abschließende Beratung des Jahressteuergesetzes 2009 (16/10189, 16/10494) am Mittwoch, dem 12. November, vertagt. Damit entfällt auch die geplante zweite und dritte Lesung des Gesetzes im Bundestag am Donnerstag, dem 13. November. Nun soll der Bundestag am 27. November über das Gesetzeswerk abschließend entscheiden. Der Bundesrat könnte dann Mitte Dezember seine Zustimmung erteilen.
Mit den mittlerweile im Jahresabstand verabschiedeten Jahressteuergesetzen, die daher auch den spöttischen Spitznamen Lumpensammlergesetze tragen, werden alljährlich zahlreiche Steuerrechtsänderungen herbeigeführt. Das Jahressteuergesetz 2009 sieht unter vielen anderen Punkten auch noch Detail-Änderungen der Steuerregeln zur Abgeltungssteuer vor. So sind noch Anpassungen bei steueroptimierten Geldmarkt- sowie bei Rentenfonds geplant.
Fondsbranche gibt Hoffnung noch nicht auf
Die Fondsbranche hofft darauf, noch Ausnahmen für lang laufende Sparverträge durchzusetzen; nach dem jetzigen Stand der Abgeltungssteuer, die 2009 startet, unterliegen Kursgewinne auf Fondsanteile, die ab 2009 gezeichnet werden, bei Verkauf dem 25-prozentigem Abgeltungssatz. „Wir hoffen noch, bis die zweite und dritte Lesung durch sind“, erklärte ein Sprecher des Fondsverbands BVI gegenüber BÖRSE ONLINE.
Die Branche macht sich dafür stark, das Fonds- und andere lang laufenden Sparverträge mit Versicherungsverträgen gleichgestellt werden. Für diese gilt unter bestimmten Voraussetzungen – Mindestspardauer von zwölf jahren und Auszahlung nach dem 60. Geburtstag – die hälftige Besteuerung der Erlöse zum persönlichen Steuersatz. Das ist selbst für Spitzenverdiener günstiger als unter der Abgeltungsteuer.
Umgehung der Abgeltungssteuer soll verhindert werden
Eine Umgehung der Abgeltungsteuer wollen Union und SPD mit einem weiteren Änderungsantrag verhindern. So würden Lebensversicherungsverträge mit einem sehr geringen Versicherungsschutz und Verträge mit individueller Vermögensverwaltung angeboten. Im Erlebensfall werde keine Versicherungsleistung garantiert. Bei diesen Verträgen erscheine eine privilegierte Besteuerung wie bei anderen Lebensversicherungen nicht mehr angemessen und solle daher entfallen.
Die Union warb um Verständnis, dass die Beratungen nicht abgeschlossen werden könnten, da zu den 68 Änderungsanträgen noch zehn weitere hinzukämen. Die SPD wies darauf hin, dass die weiteren Punkte erst dann qualifiziert weiter beraten werden könnten, wenn sie ausformuliert seien. Die FDP-Fraktion bezeichnete die Beratung des Jahressteuergesetzes „in Stücken“ als neu. Bisher sei dieses Gesetz immer in einem Durchgang beraten worden. Auch Bündnis 90/Die Grünen sprachen von Stückwerk. Die Linksfraktion sprach von „Unfug“, der nicht mehr nachvollziehbar sei. Man sehe Probleme mit dem Bundeshaushalt, da finanzielle Auswirkungen des Jahresteuergesetzes im Etat 2009 nicht mehr berücksichtigt werden könnten
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