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Kuriose Rechtsprechung Wenn die Allgemeinheit für Verbrecher zahlt

[11:17, 02.12.11]

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Das Steuerrecht kennt keine Moral: Der Bundesfinanzhof hat erneut bekräftigt, dass Kosten für Strafverteidiger absetzbar sind - unter einer Voraussetzung.


Bundesfinanzhof

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Bei der Altenpflegerin hat es dann doch nicht geklappt. Die verurteilte Mörderin konnte die Allgemeinheit nicht an ihren Anwaltskosten beteiligen. Die Frau saß wegen Mordes, Unterschlagung und Diebstahls in Haft. Während ihrer Pflegebesuche hatte sie Patienten bestohlen, und sie – um nicht entdeckt zu werden – danach ums Leben gebracht.

Obwohl sie die Morde quasi im Dienst beging, beruhten sie nicht auf einem beruflichen Risiko, befand der Bundesfinanzhof (BFH), sondern auf persönlicher Habgier. Die Altenpflegerin musste ihre vier Anwälte, die sie vor dem Gefängnis bewahren wollten, deshalb allein bezahlen (Az.: XI R 35/01). Dennoch hatte sich am Ende sogar das oberste Finanzgericht Deutschlands mit der Frage befasst, ob eine Mörderin die Kosten für ihre Verteidigung von der Steuer absetzen kann – was zeigt, dass ihr Ansinnen offenbar nicht so absonderlich ist, wie es manchem auf den ersten Blick scheinen mag.

Denn Steuerzahler können das Honorar für einen Strafverteidiger grundsätzlich von der Steuer abziehen. Das ist gefestigte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), die er nun erneut bekräftigt hat (Az.: VI R 75/10).

In dem aktuellen Fall war ein Angestellter angeklagt, der eine Untreue gegenüber seinem Arbeitgeber begangen haben sollte. Die Kosten des Strafverfahrens, die er selbst tragen musste, hatte er in seiner Steuererklärung als Werbungskosten angesetzt. Der BFH billigte das. „Für die Öffentlichkeit ist das schwer verständlich“, sagt Markus Gotzens, Steuerstrafrechtler bei Wannemacher und Partner in München. Für den BFH ist es folgerichtig.

Nach Ansicht der Finanzrichter lässt es „die Einheit der Rechtsordnung“ nicht zu, Strafverteidigungskosten vom Steuerabzug auszunehmen. Denn das Steuerrecht kennt keine Moral. Es unterscheidet nicht, ob jemand beim Erwerb von Geld richtig oder falsch, moralisch oder unsittlich gehandelt hat. Die einzige Hürde ist, dass die Straftat in Zusammenhang mit dem Job begangen worden sein muss.

Nächster Abschnitt: Wer die Kosten absetzen kann

In diesem Artikel
  1. Wenn die Allgemeinheit für Verbrecher zahlt
  2. Wer die Kosten absetzen kann

 

© 2011 ftd, © Illustration: dpa

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