Warum ist es so schwierig, über
die EU-Grenzen hinweg Steuern
einzutreiben?
Alexander Linn: Schwierig wird es für
deutsche Steuerbehörden, wenn sie
gegen ein Unternehmen oder eine
Privatperson eine Steuerforderung
eintreiben wollen, der Schuldner aber
kein Vermögen in Deutschland hat.
Versuchen die Behörden dann, diesen
deutschen Titel im Ausland durchzusetzen,
stoßen sie auf zahlreiche Probleme.
Wollten deutsche Behörden
nach der alten Rechtslage zum Beispiel
eine Steuerforderung in Österreich
vollstrecken, mussten sie vorher
alle Möglichkeiten in Deutschland bis
zum Schluss ausschöpfen – also auch
eine Zwangsvollstreckung in das Vermögen
des Schuldners betreiben, obwohl
die mangels Vermögen von
vornherein aussichtslos war. Das kostete
Zeit und band Mitarbeiter.
Was verbessert sich für die Behörden
in der Zukunft?
Linn: Das neue Gesetz, das die Vorgaben
der EU-Richtlinie in nationales Recht
umsetzt, sieht eine Öffnungsklausel
vor: Die Behörden können schon versuchen,
die Steuerforderung im EU-Ausland
zu vollstrecken, wenn absehbar
ist, dass das in Deutschland keinen Erfolg
hat. Eine der wichtigsten Änderungen
ist aber die Einführung eines
europäischen Vollstreckungstitels und
die Einrichtung von Verbindungsbüros
in den Mitgliedsstaaten.
Wie funktioniert der einheitliche
Vollstreckungstitel?
Linn: Wenn eine deutsche Steuerbehörde
künftig in Österreich vollstrecken
will, leitet sie ihr Beitreibungsersuchen
über das deutsche Verbindungsbüro
an die österreichische Verbindungsstelle
und fügt einen europäischen
Vollstreckungstitel bei. Mit
diesem Dokument können die österreichischen
Behörden die Forderung
so vollstrecken, als ob es sich um eine
österreichische Steuerschuld handeln
würde. Nach der bisherigen Rechtslage
musste der deutsche Titel erst in
einem langwierigen Verfahren übersetzt
und anerkannt werden.
Den Steuerbehörden wird die
Arbeit erleichtert: Wer muss in
Zukunft zittern?
Linn: Zunächst muss man klarstellen,
dass es nur um die Eintreibung der
Steuern geht. Bei der Festsetzung der
Abgabenhöhe ändert sich nichts. Betroffen
sind Steuerzahler, die dem
deutschen Fiskus Geld schulden, ihr
Vermögen aber im EU-Ausland haben.
In den meisten Fällen geht es hier
um unternehmerische Steuern, etwa
die Umsatzsteuer, denn hier ist
schneller ein grenzüberschreitender
Bezug gegeben als bei Privatpersonen.
Denkbar sind aber auch Fälle, in
denen eine Privatperson ihre Steuern
in Deutschland nicht zahlt, in Frankreich
aber über wertvolle Immobilien
verfügt. Als hilfreich könnten sich die
neuen Regelungen beim Kampf gegen
den Umsatzsteuerbetrug erweisen.
Schaffen es die Behörden, den
Betrug aufzudecken, können sie in
Zukunft auch leichter die unterschlagenen
Steuern eintreiben. Hiervon
profitieren letztlich die ehrlichen
Steuerzahler.
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