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Kurzinterview "Das Geldeintreiben wird leichter"

[12:07, 04.01.12]


Dank einer Richtlinie können Behörden der EU-Länder seit Januar leichter über die Landesgrenzen hinweg Steuerforderungen vollstrecken. Alexander Linn, Steuerberater bei Deloitte, erklärt die neuen Waffen der Verwaltung.


Alexander Linn, Steuerberater bei Deloitte

 Alexander Linn, Steuerberater bei Deloitte

Warum ist es so schwierig, über die EU-Grenzen hinweg Steuern einzutreiben?

Alexander Linn: Schwierig wird es für deutsche Steuerbehörden, wenn sie gegen ein Unternehmen oder eine Privatperson eine Steuerforderung eintreiben wollen, der Schuldner aber kein Vermögen in Deutschland hat. Versuchen die Behörden dann, diesen deutschen Titel im Ausland durchzusetzen, stoßen sie auf zahlreiche Probleme. Wollten deutsche Behörden nach der alten Rechtslage zum Beispiel eine Steuerforderung in Österreich vollstrecken, mussten sie vorher alle Möglichkeiten in Deutschland bis zum Schluss ausschöpfen – also auch eine Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners betreiben, obwohl die mangels Vermögen von vornherein aussichtslos war. Das kostete Zeit und band Mitarbeiter.

Was verbessert sich für die Behörden in der Zukunft?

Linn: Das neue Gesetz, das die Vorgaben der EU-Richtlinie in nationales Recht umsetzt, sieht eine Öffnungsklausel vor: Die Behörden können schon versuchen, die Steuerforderung im EU-Ausland zu vollstrecken, wenn absehbar ist, dass das in Deutschland keinen Erfolg hat. Eine der wichtigsten Änderungen ist aber die Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels und die Einrichtung von Verbindungsbüros in den Mitgliedsstaaten.

Wie funktioniert der einheitliche Vollstreckungstitel?

Linn: Wenn eine deutsche Steuerbehörde künftig in Österreich vollstrecken will, leitet sie ihr Beitreibungsersuchen über das deutsche Verbindungsbüro an die österreichische Verbindungsstelle und fügt einen europäischen Vollstreckungstitel bei. Mit diesem Dokument können die österreichischen Behörden die Forderung so vollstrecken, als ob es sich um eine österreichische Steuerschuld handeln würde. Nach der bisherigen Rechtslage musste der deutsche Titel erst in einem langwierigen Verfahren übersetzt und anerkannt werden.

Den Steuerbehörden wird die Arbeit erleichtert: Wer muss in Zukunft zittern?

Linn: Zunächst muss man klarstellen, dass es nur um die Eintreibung der Steuern geht. Bei der Festsetzung der Abgabenhöhe ändert sich nichts. Betroffen sind Steuerzahler, die dem deutschen Fiskus Geld schulden, ihr Vermögen aber im EU-Ausland haben. In den meisten Fällen geht es hier um unternehmerische Steuern, etwa die Umsatzsteuer, denn hier ist schneller ein grenzüberschreitender Bezug gegeben als bei Privatpersonen. Denkbar sind aber auch Fälle, in denen eine Privatperson ihre Steuern in Deutschland nicht zahlt, in Frankreich aber über wertvolle Immobilien verfügt. Als hilfreich könnten sich die neuen Regelungen beim Kampf gegen den Umsatzsteuerbetrug erweisen. Schaffen es die Behörden, den Betrug aufzudecken, können sie in Zukunft auch leichter die unterschlagenen Steuern eintreiben. Hiervon profitieren letztlich die ehrlichen Steuerzahler.


 

© 2012 ftd, © Illustration: Deloitte

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