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Mammut-Fall Telekom-Musterprozess vor Finale

[15:05, 26.01.12]


Der Showdown im Massenprozess gegen den Bonner Konzern rückt näher: Das Frankfurter Gericht hat eine Entscheidung für den 25. April angekündigt. Bei einer Niederlage wollen die Kläger vor den Bundesgerichtshof ziehen.


Logo der Deutschen Telekom

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Beim Kapitalanlegermusterverfahren gegen die  Deutsche Telekom vor dem Oberlandesgericht Frankfurt hat die Vorsitzende Richterin Birgitta Schier- Ammann eine Entscheidung für den 25. April angekündigt. Dabei könnte es einen Musterentscheid zu der Frage geben, ob der Verkaufsprospekt für das dritte öffentliche Aktienangebot der Telekom im Jahr 2000 Fehler enthielt. Das Verfahren wäre dann zu Ende. Das Gericht kann aber auch zu dem Ergebnis kommen, dass eine weitere Beweisaufnahme nötig ist.

Ein Musterenscheid hat weitreichende Bedeutung, denn er ist bindend für den ehemaligen Staatskonzern und die mehr als 16 000 Aktionäre, die als Kläger dem Verfahren beigetreten sind. Stellvertretend klärt ein Musterkläger in dem Mammut-Fall seit 2008 Sach- und Rechtsfragen, die alle betreffen. Auf Basis eines rechtskräftigen Musterentscheids setzen die Kläger dann ihre individuellen Verfahren fort. Sieht das Gericht keine Fehler im Prospekt, schrumpfen ihre Chancen auf Schadensersatz.

Bislang hat das Gericht noch nicht zu erkennen gegeben, wie es den Fall beurteilt. Zudem hat die Rechtsanwaltskanzlei Tilp, die den Musterkläger vertritt, die zu klärenden Fragen 2011 noch erweitert. Sie zweifelt unter anderem an, dass die Haftungsrisiken, welche die Telekom vom Bund und der staatlichen Bank KfW übernommen hat, und die Beteiligung am US-Mobilfunkunternehmen Sprint im Prospekt richtig dargestellt wurden.

Fall könnte vor dem BGH landen

„Aus meiner Sicht ist die Sache entscheidungsreif“, sagte der Rechtsanwalt und Musterklägervertreter Andreas Tilp aber am gestrigen 17. Verhandlungstag gegenüber der BÖRSE ONLINE-Schwesterzeitung Financial Times Deutschland. Er kündigte an, im Fall einer Niederlage vor den Bundesgerichtshof (BGH) zu ziehen. Gleiches ist von der Telekom zu erwarten. Daher dürften noch Jahre vergehen, bis der Fall endgültig entschieden ist.

Die Vorsitzende Richterin rechnet damit, dass sich der BGH unter anderem mit der grundsätzlichen Frage befassen wird, welches Wissen bei einem durchschnittlichen Anleger vorausgesetzt werden kann. Es sei aus ihrer Sicht fast unmöglich, juristische oder wirtschaftliche Sachverhalte schriftlich so zu formulieren, dass sie allgemein verständlich seien. In einem Beratungsgespräch sei dies leichter möglich. Ein Prospekt dürfe auch nicht zu sehr vereinfachen, weil er sonst ungenau werde. Zudem richte sich das Dokument auch an erfahrene Anleger. Wer sich für die Aktien interessiert, den Prospekt aber nicht verstanden habe, hätte sich beraten lassen müssen, so Schier-Ammann. Man müsse trennen zwischen dem Prospekt und Werbung für die Aktie.


 

© 2012 ftd, © Illustration: Bloomberg

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