Was können Kunden tun, die eine Bearbeitungsgebühr für einen Kredit gezahlt haben? Wie sollten Verbraucher mit Riester-Angeboten umgehen? Welche Banken bieten Festgeldzinsen deutlich über der Inflationsrate an?
Hat ein Pflegebedürftiger das Vertrauen in seinen Pflegedienst verloren, darf er selbst dann fristlos kündigen, wenn im Vertrag eine Kündigungsfrist vereinbart ist. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (III ZR 203/10). Weil die Pflege in den persönlichen
Lebensbereich der Kunden eingreife, handele es sich dabei um eine Leistung, die ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetze. Das gilt auch für die Arbeit von Steuerberatern und Rechtsanwälten. Solche Verträge dürfen Kunden laut dem Bürgerlichen
Gesetzbuch fristlos kündigen. Ein Vertrag mit Kündigungsfrist benachteilige die Pflegebedürftigen unangemessen, entschieden die Richter des Bundesgerichtshofs.
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