Schon vor dem Start des neuen Online-Registers mussten Erblasser sämtliche notariell beurkundete oder amtlich verwahrte Dokumente, die Auswirkungen auf die Erbfolge haben können, registrieren lassen. Eine Ausnahme galt nur für Erbverträge. Welche Neuerung bringt nun die zum Jahresbeginn eingeführte elektronische Erfassung der Urkunden?
Das Zentrale Testamentsregister enthält zunächst die persönlichen Daten des Erblassers, wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort und Land, Geburtsstandesamt und Geburtenbuchnummer. Darüber hinaus werden die Daten der Urkunde festgehalten, also zum Beispiel um welche Art Testament es sich handelt, ob es ein Pflichtteils- oder Erbverzicht, ein Ehevertrag oder eine andere erbfolgerelevante Urkunde ist. Schließlich wird der Verwahrungsort – also beim Notar oder bei Gericht – erfasst. Nicht aufgenommen wird hingegen der Inhalt der Nachfolgeregelung.
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