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Soli-Senkung Soli brachte Bund 200 Mrd. Euro

[15:37, 28.12.11]


Das Finanzministerium veröffentlicht zehn Jahre nach Einführung detaillierte Zahlen zum Solidaritätszuschlag. Der politische Streit um Abschaffung oder Umwidmung wird dadurch angefacht.


Der Solidaritätszuschlag hat dem Bund von 1991 bis 2010 rund 200 Mrd. Euro eingebracht. Den größten Anteil hatten mit 46,1 Mrd. Euro die Steuerzahler aus dem bevölkerungsreichsten Land Nordrhein-Westfalen. Das geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Linke-Fraktion hervor.

Den zweitgrößten Anteil lieferten die Bayern mit insgesamt 34,5 Mrd. Euro, gefolgt von Baden-Württemberg mit 30,9 Mrd. Euro. Die höchste Summe unter den östlichen Ländern steuerte Berlin mit 7,4 Mrd. Euro bei. Im laufenden Jahr rechnet die Bundesregierung mit rund 12 Mrd. Euro aus der Abgabe. Die Einnahmen sollen bis 2015 auf 15 Mrd. Euro steigen, geht aus Angaben der Regierung hervor, die der Bundestag am Mittwoch veröffentlichte.

Der "Soli" ist ein Zuschlag zur Einkommen- und Körperschaftsteuer. Er wird von Arbeitnehmern in Ost und West bezahlt. Die Regierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) reagierte damit 1991 auf die zu erwartenden Kosten der Wiedervereinigung. Das jährliche Aufkommen schwankt seit 1995 zwischen 10 und gut 13 Mrd. Euro. Zunächst wurde der Solidaritätszuschlag von Juli 1991 bis Juni 1992 erhoben, damals in Höhe von 3,75 Prozent. Nach zwei Jahren Pause wurde der "Soli" 1995 wieder eingeführt. Seit 1998 beträgt die Zuschlagshöhe konstant 5,5 Prozent. Bezahlt wurde er stets von Arbeitnehmern in Ost- und Westdeutschland. Der "Soli" fließt nur dem Bund zu, ist unbefristet und ist auch nicht zweckgebunden zur Unterstützung der ostdeutschen Bundesländer.

Wolfgang Schäuble, Bundesfinanzminister

 Wolfgang Schäuble, Bundesfinanzminister

Schon seit einiger Zeit steht die Diskussion im Raum, ob der ursprünglich zur Finanzierung des Aufbaus Ost erhobene Solidaritätszuschlag zur Steuerentlastung gesenkt werden soll. Der Bund der Steuerzahler dringt schon lange darauf, ihn zu kippen. Auch aus der FDP gab es solche Forderungen wiederholt. Zuletzt hatte die CSU im Streit um Steuerentlastungen eine Senkung des "Soli" ins Gespräch gebracht.

Insgesamt seien die Spielräume für Steuerentlastungen gering, sagte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) der FTD im November. Auf die Frage, ob es angesichts des Widerstands in den Ländern und gerade in der CSU bei der Einkommensteuer auch einen "Plan B" zur Senkung des Solidaritätszuschlags gebe, antwortete Schäuble: "Nein. Gerade wenn Sie kleine und mittlere Einkommen entlasten wollen, dürfen Sie nicht beim Soli anfangen. Bei dem gibt es eine Freigrenze, so dass wirkliche Kleinverdiener ihn gar nicht zahlen."

Der Chef des Beamtenbunds, Peter Heesen, hatte vorgeschlagen, den Soli zum Schuldenabbau umzuwidmen. "Der Aufbau Ost ist erledigt. Mehr ist da nicht aufzubauen", sagte Heesen der Nachrichtenagentur dpa. "Im Westen klagen ja schon viele, dass der Osten besser aufgebaut sei als der Westen. Da kann man auch sagen, wir erheben den Zuschlag weiter - aber nicht mehr als Solidarität mit dem Osten, sondern zum Abbau der Schulden."

In der schwarz-gelben Koalition gibt es Überlegungen, die Bürger über eine Absenkung des Solidaritätszuschlags steuerlich zu entlasten. Hintergrund ist die fehlende Koalitionsmehrheit im Bundesrat. Eine Absenkung des Soli ist - anders als eine Änderung bei der Einkommensteuer - auch ohne Zustimmung des Bundesrats machbar.

Ein Wegfall des "Soli" würde es dem Bund aber erschweren, die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse einzuhalten. Im Schnitt machte der "Soli" seit 1991 rund 5,6 Prozent am Steueraufkommen aus, 2010 waren es 6,1 Prozent. Bei einem Wegfall dieser Einnahmen müsse die Nettokreditaufnahme entsprechend erhöht werden, schreibt die Regierung in ihrer Antwort. Sollte die Neuverschuldung die Vorgaben der Schuldenregel brechen, müsse durch Maßnahmen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite die Einhaltung sichergestellt werden. Der Bund darf sich ab 2016 mit maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes verschulden.


 

© 2011 ftd.de, © Illustration: reuters

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