Geschenke bei Firmenfeiern sind üblich. Was oft vergessen wird: Der Fiskus schaut auch bei Präsenten ganz genau hin. Was Arbeitgeber, Mitarbeiter und Kunden beachten müssen, erläutert Steuerberater Jürgen Helmhold.
Bei Zuwendungen im Geschäftsleben ist zunächst zwischen Geschenken an Mitarbeiter und Geschenken an Kunden oder Geschäftspartner zu unterscheiden.
Bei Geschenken an Geschäftspartner kommt es unter steuerlichen Gesichtspunkten darauf an, wer sie bezahlt. Trägt das Unternehmen die Kosten, gelten die Präsente als Betriebsausgaben. Und beschenkt beispielsweise ein Außendienstmitarbeiter seinen Kunden, kann er die Kosten für das Präsent als Werbungskosten steuerlich geltend machen.
In beiden Fällen gilt jedoch: Steuerlich absetzbar ist nur, was betrieblich veranlasst ist. Geschenke an Kunden anlässlich des Geburtstages oder zu Weihnachten lässt das Finanzamt typischerweise gelten. Allerdings nur bis zu einer Freigrenze von 35 Euro pro Person und Jahr. Was teurer ist, verliert insgesamt die Anerkennung als Betriebsausgabe. Erhält der Geschäftspartner zum Beispiel eine Flasche Wein im Wert von 40 Euro, ist die Freigrenze um fünf Euro überschritten. Die Folge: Das Unternehmen kann keine Vorsteuer mehr geltend machen und die Ausgabe muss als private Entnahme aus dem Betriebsvermögen behandelt werden.
Wichtig in diesem Zusammenhang: Der Beleg muss unbedingt Auskunft über die Person des Beschenkten und den Anlass des Geschenkes geben, andernfalls droht ein Verlust der Anerkennung als Betriebsausgabe.
Zuwendungen an Mitarbeiter gelten zunächst als lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn. Auch hier gibt es aber Ausnahmen: sogenannte Sachbezüge wie etwa Wohnung, Verpflegung, Waren oder Dienstleistungen, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern gewährt, sind bis zu einer Freigrenze von 44 Euro im Monat steuerfrei. Aufmerksamkeiten an Mitarbeiter, zum Beispiel Blumen, eine Flasche Wein oder ein Buch zu einem persönlichen Anlass wie Geburtstag oder Jubiläum, sind bis zum Wert von 40 Euro steuerfrei. Grundsätzlich steuerfrei sind sogenannte Streuwerbeartikel, deren Herstellungs- oder Anschaffungskosten unter zehn Euro liegen.
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