Meldungen

Tipps für Anleger Freistellungsaufträge richtig verteilen

[16:02, 04.01.12]

Seite 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7

Wer seinen Freistellungsauftrag richtig verteilt, der spart bei den Kapitalerträgen am Ende viel Steuern. Doch der Fiskus schaut genau hin.


Den Jahreswechsel nehmen Privatanleger gerne zum Anlass, um ihre Investitionen zu überdenken - und gerade im Bezug auf die Steuererklärung kann sich das lohnen. Ein wichtiger Aspekt für die To-do-Liste: der sogenannte Freistellungsauftrag - die Anweisung an die Bank, Kapitalerträge vom automatischen Steuereinzug freizustellen.

Anleger können einen solchen Auftrag in Höhe von 801 Euro bei ihrem Geldhaus einreichen oder auf mehrere Institute verteilen. Dafür fällt dann keine Abgeltungsteuer an, und die Kapitalerträge werden brutto ausgezahlt. Vor allem, wer Konten bei unterschiedlichen Banken hat, sollte jetzt überprüfen, ob die freigestellten Beträge auf Konten und Depots noch optimal aufgeteilt sind - zumal der Fiskus mittlerweile genauer hinschaut. Wir geben Tipps für den richtigen Auftrag.

Nächster Abschnitt: Verteilen

In diesem Artikel
  1. Freistellungsaufträge richtig verteilen
  2. Verteilen
  3. Verändern
  4. Verheiratet
  5. Verbauen
  6. Verstecken
  7. Vergünstigen

 

© 2012 ftd.de

Empfehlen

Facebook Twitter XING

Diesen Artikel bookmarken bei...

BlinkList del.icio.us Folkd Furl Google Linkarena Mister Wong oneview Webnews weblinkr Yahoo MyWeb YiGG

Ihre Meinung

Ich bin registrierter User und möchte mich anmelden >>

Ihr Name
Ihre Email-Adresse (wird nicht veröffentl.)
Betreff
Ihr Kommentar







DAX 6.315,89

+30,14 Punkte/+0,48%
Chart
DAX Tops
  Kurse Diff%
13,24 +2,76%
29,99 +2,20%
15,31 +2,07%
8,88 +1,96%
DAX Flops
  Kurse Diff%
22,48 -5,35%
46,17 -2,55%
6,25 -1,08%
74,83 -1,04%
Kaufen Sie nach dem verpatzten Börsenstart nun Facebook-Aktien?
 
Ihre Stimmabgabe für das Leserinvestment der Ausgabe 24/2012

Grosse Lesserumfrage Zertifikateemittent 2012
Boerse Online DATA INTERAKTIVE
Finden Sie uns auf Facebook
Mehr Videos »