Ein Steuerhinterzieher im Glück: Er wurde zwar erwischt und musste Strafe zahlen - bekommt jetzt aber eine Entschädigung dafür. Und die übertrifft sogar die Strafzahlung.
Die Fiduco Treuhand muss einem deutschen Steuersünder eine Entschädigung in Höhe von 7,3 Millionen Euro zahlen. Das gab Gerichtssprecher Uwe Oehri bekannt. Das Urteil des fürstlichen Landgerichts in Vaduz sei aber noch nicht rechtskräftig. Das Gericht befand die in der Zwischenzeit von der First Advisory übernommene und in Fiduco Treuhand umbenannte ehemalige LGT-Treuhand für schuldig, den Kläger zu spät über den Diebstahl seiner Kundendaten informiert zu haben, bestätigte ein Sprecher der Treuhand.
Ein früherer Mitarbeiter der Firma hatte eine CD, die auch die Datensätze mehrerer hundert Bundesbürger enthielt, für 4,5 Millionen Euro an den Bundesnachrichtendienst verkauft. Dies führte später unter anderem dazu, dass der damalige Post-Chef Klaus Zumwinkel der Steuerhinterziehung überführt wurde.
Der Kläger, ein 68-jähriger Immobilienkaufmann aus Bad Homburg, hatte geltend gemacht, dass er sich aufgrund des Versäumnisses der Treuhandgesellschaft, nicht rechtzeitig beim deutschen Fiskus selbst anzeigen konnte. Er hatte sein Geld in anonyme liechtensteinische Familienstiftungen gesteckt.
Das Landgericht Bochum hatte ihn im Juli 2008 zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und einer Strafe von 7,5 Millionen Euro verurteilt. Zudem musste er dem Fiskus 11,9 Millionen Euro für hinterzogene Steuern nachzahlen Insgesamt hatte der Kaufmann 13,5 Millionen Euro von der Fiduco gefordert.
Keine Klagewelle befürchtet
Der Fiduco-Sprecher kündigte an, die Gesellschaft werde gegen das Urteil zur Schadensersatzpflicht Berufung einlegen und den Rechtsstreit nötigenfalls durch alle Instanzen ziehen. Das Gericht habe aber die wesentlichen Punkte der Klage abgewiesen. So werde in dem Urteil bestätigt, dass die ehemalige LGT Treuhand zu Recht von einer Kundeninformation absah, als 2002 ein ehemaliger Mitarbeiter Kundendaten entwendete. Dass der Kläger hinterzogene Steuern nachzahlen müsse, bedeute für die Treuhand keine Schadenersatzpflicht. Somit seien gerade Bußen und Strafen als höchstpersönlich zu betrachten und niemals ersatzfähig.
Das Urteil könnte wegweisend sein, weil Medienberichten zufolge mehrere Bundesbürger ähnliche Klagen planen. Allerdings gelten sie nur in großen Fällen als aussichtsreich. Bisher sind in Deutschland aber nur vier große Fälle, die auf den gestohlenen Daten basieren, vor Gericht gelandet. Die überwiegende Zahl wurde dagegen gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellte. Bislang seien keine weiteren Verfahren angestrengt worden, sagte der Fiduco-Sprecher.
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