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Entschädigung Bei Bahnverspätung Geld zurück

Millionen Bahnkunden haben mehr Rechte, wenn Züge auf sich warten lassen oder ganz ausfallen. Doch bevor Reisende an ihr Geld kommen, wartet auf sie ein kompliziertes Formular.

Für Millionen Bahnkunden in Deutschland gelten seit Mittwoch neue Fahrgastrechte. Erstmals haben sie einen gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung bei großen Verspätungen von Nah- und Fernzügen. Ein neues Servicecenter Fahrgastrechte in Schwerin nahm mit rund 50 Beschäftigten seine Arbeit auf, teilte die Bahn am Mittwoch berichtete. Es bearbeitet zentral die eingereichten Anträge auf Erstattung.

Bei einer Stunde Verspätung gibt es 25 Prozent des Fahrscheinpreises auf Wunsch in bar zurück, ab zwei Stunden Verspätung sind es 50 Prozent. Als Mindestbetrag für eine Entschädigung wurden vier Euro festgelegt. Die neuen Regeln gelten für die bundeseigene Deutsche Bahn wie die meisten anderen privaten Anbieter.

Für die Reisenden gibt es ein einheitliches Antragsformular für Erstattungen, das die Durcharbeitung von mehr als 40 Punkten verlangt. Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) kritisierte das Dokument als zu unübersichtlich. Bahnkunden könnten eine Erstattung auch mit einem formlosen Brief beantragen. Davon sollten sie rege Gebrauch machen, rät der VCD.

Ist eine Verspätung von mindestens 20 Minuten zu erwarten, darf der Fahrgast künftig einen anderen Zug benutzen - also etwa statt eines Regionalzugs einen teureren Fernzug. Zeichnet sich schon vor Reisebeginn eine Verspätung von mehr als 60 Minuten ab, kann der Bahnkunde auf die Fahrt verzichten und den gesamten Fahrpreis zurückverlangen.

Bis maximal 80 Euro zahlen die Eisenbahnen für die Nutzung von Taxi oder Bus, wenn beispielsweise die letzte Verbindung des Tages ausfällt und der Zielort nicht bis Mitternacht zu erreichen ist. Dann werden unter Umständen auch die Übernachtungskosten übernommen.

Bei höherer Gewalt entfällt der Anspruch, wie bei Unwettern oder Im Fall von Selbstmördern auf den Schienen. Wie es bei Verspätungen durch Streiks aussieht, ist nach Angaben der Unternehmen noch eine "Grauzone".

Zuletzt gab es Wirbel um das Vorgehen der Bahn gegen Schwarzfahrer. Medien hatten berichtet, Reisende ohne Fahrschein müssten seit neuestem schon dann mit einer Strafanzeige rechnen, wenn sie das erste Mal erwischt werden. Der Konzern widersprach der Darstellung. Demnach geht die Bahn zwar drastischer gegen Schwarzfahrer vor - sie wird ihre grundlegende Praxis aber nicht ändern.

Wie bisher stelle die Bahn im Regelfall erst dann Strafantrag, wenn ein Schwarzfahrer drei Mal innerhalb von drei Monaten erwischt worden ist und keine plausible Erklärung für die Fahrt ohne Fahrschein hat, hieß es. Wenn es sich um einen besonders offensichtlichen Fall handele, werde bereits im ersten Fall Strafantrag gestellt. Das war aber auch bisher so.

Neu ist seit Anfang dieses Jahres allerdings: Nach dem dritten Fall wird rückwirkend jeweils ein Strafantrag pro Schwarzfahrt gestellt. Es gibt also drei Strafanträge auf einmal.


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