Altersvorsorge

Altersvorsorge Mit Riester in den Süden

[12:30, 24.05.08]


Riester-Rentner, die ihren Alterswohnsitz ins Ausland verlegen, müssen keine Benachteiligung fürchten. Zwar muss bei einem Umzug über die Landesgrenzen die staatliche Förderung zurückbezahlt werden.


Doch die Rückzahlung kann auf Antrag zinslos gestundet werden. Damit fahren Riester-Rentner im Ausland in der Regel nicht schlechter als all jene, die in Deutschland bleiben. Darauf weist die Initiative „Altersvorsorge macht Schule“ hin, an der sich die Bundesregierung, die Deutsche Rentenversicherung und weitere Partner beteiligen.

Immer mehr Bundesbürger sorgen mit der Riester-Rente fürs Alter vor. Der Grund: In der Ansparphase unterstützt der Staat den Aufbau einer privaten Altersvorsorge einerseits mit Zulagen, andererseits mit Steuervorteilen. Die Höhe der Förderung über Zulagen richtet sich nach der familiären Situation des Sparers: Die Grundzulage beträgt seit diesem Jahr 154 Euro pro Jahr. Zusätzlich gibt es für jedes Kind 185 Euro pro Jahr. Kinder, die in 2008 oder später geboren werden, erhalten gar eine aufgestockte Zulage in Höhe von 300 Euro pro Jahr.

Dafür ist die Rente im Ruhestand voll steuerpflichtig. Auszahlungen aus der geförderten Vorsorge sind als Einkommen mit dem jeweiligen persönlichen Steuersatz zu versteuern. So sieht es die nachgelagerte Besteuerung vor. Das Problem bei Auslandsrentnern: Wer im Alter in den sonnigen Süden umzieht, der entgeht der Rentenbesteuerung in Deutschland. Der Gesetzgeber fordert in diesem Fall sämtliche Zulagen und Steuernachlässe zurück.

Keine Nachteile bei Umzug ins Ausland

Riester-Sparer, die ihren Wohnsitz im Ruhestand ins Ausland verlegen, fahren jedoch nicht zwangsläufig schlecht, heißt es dazu bei der Initiative „Altersvorsorge macht Schule“. Zurückgefordert wird lediglich der nominell gewährte Förderbetrag; Zinserträge aus den gewährten Zulagen verbleiben beim Riester-Rentner. Und niemand muss fürchten, auf einen Schlag mehrere Tausend Euro hinblättern zu müssen. Tatsächlich wird die Rückzahlung zunächst solange gestundet, bis der Riester-Rentner tatsächlich Leistungen aus seinem Altersvorsorgevertrag erhält. Ab dann kann die Summe abgestottert werden. Dafür werden von jeder Auszahlungsrate 15 Prozent an die Zulagenstelle abgeführt. Die restlichen 85 Prozent erhält der Anleger. Pro 1000 Euro Rente erhalten Auslandsrentner also 850 Euro. Sobald die gesamte Fördersumme abgeglichen ist, wird die volle Rente ausbezahlt. Die Rentenzahlungen müssen dann noch nach den Regeln des Gastlandes versteuert werden. Wird der Wohnsitz im Inland wieder aufgenommen, kann der Restbetrag des Rückforderungsbetrages auf Antrag erlassen werden.

Für wohlhabende Rentner interessant

Müssen Ruheständler die Leistungen der Riester-Rente im Ausland aufgrund der dortigen Regelungen nicht oder nur sehr gering versteuern, so ergibt sich de facto ein deutlicher Steuervorteil gegenüber dem heimatlichen Steuersatz. Das Mitnehmen der staatlich geförderten Vorsorge kann sich dann besonders für wohlhabende Rentner rechnen. Die niedrigen Steuern wiegen den Nachteil des Rentenabschlags auf.

Unser  Riester-Rechner zeigt Ihnen, mit wie viel staatliche Förderung Sie rechnen können.





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© 2008 boerse-online.de, © Illustration: dpa

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