Wer im Alter noch Miete zahlt, hat in den Augen vieler Deutscher etwas falsch gemacht. Der Staat denkt ähnlich und fördert mit dem Eigenheimrentengesetz, alias Wohn-Riester, alle, die für ihre eigenen vier Wände sparen wollen.
Vielen gilt das eigene Haus als die beste Vorsorge für den Ruhestand. Daher möchte der Staat mietfreies Wohnen im Alter besser fördern. Der Bundestag hat dazu das Gesetz zur Eigenheimrente, auch Wohn-Riester genannt, auf den Weg gebracht. Potenzielle Bauherren dürfen dann ihren Riester-Vertrag plündern und Teile oder alles für den Kauf oder den Bau der eigenen vier Wände verwenden. Anders als bisher ist eine Rückzahlung des Entnahmebetrags nicht mehr zwingend erforderlich.
Bis zu 16.000 Euro sind möglich
Weiter können Häuslebauer mit der Riester-Förderung ihre Schulden tilgen. Zins- und Tilgungsraten für ein Hypothekendarlehen können bis zu 2100 Euro steuermindernd berücksichtigt werden. Zudem dürfen Bauherren für ihre Spar- und Tilgungsbeiträge die Riester Zulage kassieren. Die staatlichen Bonusleistungen können auch in Bausparverträge fließen oder für das Abzahlen einer Hypothek verwendet werden. In diesem Fall gelten sie als Sondertilgung. Diese können, laut Angaben der SPD-Fraktion im Bundestag, im günstigsten Fall bis zu 16.000 Euro betragen.
Wie bei allen Riester-Verträgen sind die Einzahlungen steuerfrei, dafür greift der Fiskus im Alter zu. Das Problem bei der Wohnvariante: Der Riester-Immobilienbesitzer profitiert vom mietfreien Wohnen – Barleistungen, die besteuert werden könnten, erhält er nicht. Deshalb wird das geförderte Kapital auf einem fiktiven Wohnförderkonto gebucht und mit jährlich zwei Prozent aufgezinst. Auf die Summe werden dann später im Ruhestand Steuern fällig. Dabei kann der Hauseigentümer die Steuerschuld auf einen Schlag begleichen – dann bekommt er einen Nachlass von 30 Prozent. Der Hausbesitzer kann den Betrag aber auch über einen längeren Zeitraum abbezahlen.
Sondertilgungen via Riester
Finanzexperte Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg empfiehlt: „Wer einen Kreditvertrag für ein Eigenheim abschließt, sollte mit seiner Bank Sondertilgungen im Rahmen der Riester-Förderung vereinbaren.“ Auch bei laufenden Verträgen lohne es sich, so Nauhauser, mit der Bank über Sondertilgungsrechte durch Riester-Zulagen zu verhandeln.
Für alle unter 25 gibt es 200 Euro extra
Um auch junge Menschen zum Riestern zu bewegen, bekommen alle „Neu-Riesterer“ unter 25 einen einmaligen Bonus von 200 Euro. Den bei der geförderten Altersvorsorge gilt, wer früh beginnt, bekommt durch Zinsen und Zinseszinseffekte im Alter mehr.
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