Randaliert der Nachwuchs mit Ritterschwert und Räuberpistole auf der Karnevalsfeier der
Nachbarn, bewahrt eine Zusatzklausel in der privaten Haftpflichtpolice Eltern vor Streit.

Rosenmontag
Ihre wärmende Karnevalsverkleidung
als Kuh und Eisbär sollten zwei Schüler
im vergangenen Jahr am Bahnhof
Siegburg herausrücken. Zwei mit dem
Messer bewaffnete Täter bedrohten
die Jecken in der Nacht von Weiberfastnacht
zu Karnevalsfreitag.
Die beiden 19-jährigen Karnevalisten
zeigten Mut und lehnten ab: Ohne
Fell würden sie ja frieren, belehrten
sie die Räuber. Doch das beeindruckte
die Angreifer wenig. Sie schleppten
Kuh und Eisbär in ihre Wohnung und
zwangen sie, sich aus ihren Kostümen
zu schälen. Sie gaben ihnen Pullover
und Hose und ließen sie ziehen.
Weil es sich um Raub gehandelt
hat, wäre es wäre wohl ein Fall für die
Hausratversicherung geworden. Doch
die Kostüme tauchten wenig später
bei Durchsuchungen wieder auf.
Kostümklau ist keine Massenerscheinung.
Die meisten Jecken fügen
anderen Feiernden nur unabsichtlich
einen Schaden zu.
Liefern sich kleine Ritter und Piraten
auf einer Party bei Freunden mit
dem Schwert ein hartes Gefecht und
zerschlagen dabei eine teure Vase
oder werfen die Rotweinflasche um,
sodass sich der edle Tropfen auf den
Teppich ergießt, können die Besitzer
Schadensersatz verlangen. Aber nur,
wenn die Aufsichtspflicht verletzt
wurde. Waren die Eltern des anderen
Kindes jedoch die ganze Zeit mit im
Raum, haben die Geschädigten keinen
Anspruch auf Zahlungen. Das gilt
auch, wenn Kinder sich mit Pfeil und
Bogen oder spitzem Prinzessinnenkrönchen
gegenseitig verletzen. Das
heißt: Der private Haftpflichtversicherer
kommt nicht für Verluste auf.
Eltern von Kindern unter sieben
Jahren sollten darauf achten, dass sie
Schäden durch ihren schuldunfähigen
Nachwuchs in einem Extrabaustein
mitversichert haben.
Zusatzklausel schützt Eltern
Mit der Zusatzklausel stellen Eltern
sicher, dass der Versicherer auch
zahlt, wenn sie gut aufgepasst haben
und trotzdem etwas passiert. Denn
vielen ist es peinlich, wenn der Nachwuchs
im Haus der Freunde randaliert.
„Gerade wenn Kinder bei Nachbarn
oder Freunden einen Schaden
anrichten, ist es den Eltern unangenehm,
und sie wollen schon aus
freundschaftlichen Gründen für den
Schaden aufkommen“, sagt Sascha
Graunke, Schadenexperte beim Versicherer
Zurich. Mit dem Extrabaustein
kommt der Versicherer für einen
Schaden bis zu 10000 Euro auf.
Üblicherweise können Eltern die
Zusatzklausel für kleine Kinder nicht
zu einer bereits bestehenden Haftpflichtpolice
hinzukauften, sondern
müssen den Schutz direkt beim Abschluss
eines neuen Vertrags auswählen.
Viele Gesellschaften berechnen
dafür keinen Aufschlag, etwa die Gothaer
oder die Generali.
Verursachen beim Karneval die Erwachsenen
einen Schaden, zahlt der
Versicherer dann, wenn er keinen Vorsatz
vermutet. „Wer angetrunken über
die Straße geht, ein vorbeifahrendes
Auto übersieht und einen Unfall verursacht,
kann den Schaden melden“,
sagt Graunke. Aber Vorsicht: „Bei bestimmten
Promillewerten besteht die
Gefahr des Haftungsausschlusses“,
warnen Versicherungsexperten. Und
wer mutwillig eine Prügelei provoziert,
riskiert ebenfalls seinen Haftpflichtschutz,
so Graunke.
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