Wer von der gesetzlichen Krankenkasse zur privaten Krankenversicherung wechselte hat kaum Chancen, wieder zurückzukehren. Das gilt auch für diejenigen, die im Alter drastisch gestiegene Beiträge kaum noch bezahlen können.
Auch wenn Zeitungsberichte das Gegenteil suggerieren: Kunden der privaten Krankenversicherer (PKV) haben kaum Möglichkeiten, in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu gehen. Weil vielen das nicht bewusst ist, fordern Verbraucherschützer eine Pflichtberatung vor dem Wechsel von der GKV in die PKV.

Der Wechsel in die PKV erweist sich meistens als Einbahnstraße
"In den Verbraucherberatungsstellen taucht die Frage nach einer möglichen Rückkehr in die GKV immer wieder auf", sagt Ilona Köster-Steinebach vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. Gerade nach deutlichen Prämienerhöhungen wächst das Interesse an den gesetzlichen Kassen. Zu ihnen gebe es für Privatversicherte aber nur sehr begrenzten Zugang. "Auf solche Probleme müsste eine unabhängige Stelle die Verbraucher vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung aufmerksam machen", sagt sie. Viele wüssten auch nicht, auf was sie sich einlassen, wenn sie den Leistungsumfang der Police verringern, um Beiträge zu sparen.
Immer mehr Kunden wollen zurück in GKV
Nach einem Bericht des "Spiegel" wollen zunehmend Kunden von der PKV zurück in die GKV. In dem Bericht verweisen ungenannte Kassenmanager auf hilfreiche Tricks - etwa die Möglichkeit, bei einer Anstellung eine geringere Stundenzahl oder ein niedrigeres Gehalt zu vereinbaren, um unter der Pflichtgrenze zu bleiben. Das ist das Einkommen, das Beschäftigte haben müssen, um sich privat versichern zu können. 2012 sind das 50.850 Euro im Jahr. Beamte und Selbstständige können unabhängig vom Einkommen in die PKV.
Solche Schlupflöcher seien höchstens im Einzelfall eine Lösung, warnt Köster-Steinebach. "So etwas ist immer auch mit Risiken verbunden." Schließlich könnten sich Arbeitnehmer nicht darauf verlassen, dass sie später tatsächlich wieder eine volle Stelle oder mehr Gehalt bekommen.
Ohnehin gilt: Wer mehr als die Versicherungspflichtgrenze verdient und freiwillig in der GKV bleiben will, muss mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig gewesen sein. Ein kurzfristiger Gehaltsverzicht nutzt also nichts.
Wann ein Übertritt möglich ist
Möglich ist der Übertritt zu einer gesetzlichen Kasse, wenn ein Privatversicherter als Angestellter weniger als die Versicherungspflichtgrenze verdient, wenn er arbeitslos wird oder vor dem 30. Lebensjahr ein Studium aufnimmt. Ab dem 55. Lebensjahr kann niemand mehr in die GKV, der in den fünf Jahren zuvor nicht gesetzlich versichert war.
Die AOK Rheinland/Hamburg registriert zurzeit mehr Anfragen als sonst von PKV-Kunden, sagt der Vorstandsvorsitzende Wilfried Jacobs. "Die Versicherten kommen aber nur in wenigen Fällen aus der PKV heraus."
Nach seiner Einschätzung war es richtig, dass der Gesetzgeber der früher häufig geübten Praxis einen Riegel vorgeschoben hat, als Gutverdiener in der PKV und als Rentner in der GKV versichert zu sein. Angesichts der vielen Härtefälle, bei denen Versicherte ihre PKV-Beiträge nicht mehr bezahlen können, seien aber Änderungen notwendig. "Man sollte überlegen, ob Versicherte bei einer Rückkehr in die GKV ihre Alterungsrückstellungen mitnehmen könnten", schlägt Jacobs vor.
Empfehlen