Versicherungen

Lehman-Geschädigte Versicherer lenkt ein

[12:48, 22.12.09]

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Ein Gerichtsstreit um Rechtsschutz ist zugunsten einer Lehman-Geschädigten ausgegangen. Wie der Versicherer NRV bestätigte, sagte er der Anlegerin Kostendeckung zu.


Die Frau hatte den bundesweit ersten Prozess gegen einen Rechtsschutzversicherer in Sachen  Lehman begonnen. Sie verklagte die NRV vor dem Amtsgericht Mannheim, weil das Unternehmen ihre Anwaltskosten nicht übernehmen wollte (Az. 12 C 374/09). Die Klage eingereicht hatte Rechtsanwältin Uta Deuber von der Düsseldorfer Kanzlei MZS, die auf Kapitalmarkt- und Anlagerecht spezialisiert ist. Nach ihren Angaben hatte die Mandantin Lehman-Zertifikate für etwa 4000 Euro gekauft und ihre Bank verklagt. Die NRV habe abgelehnt, die Anwaltskosten von knapp 700 Euro zu übernehmen, und dies mit seinen Geschäftsbedingungen begründet, wonach „Termin- und verbundene Spekulationsgeschäfte“ von der Deckung ausgenommen seien. Nach Ansicht Deubers liegen aber bei den Lehman-Papieren keine typischen Gefahren von Termingeschäften vor. Die NRV müsse nun zusätzlich die Kosten der Deckungsklage übernehmen. Auch für einen weiteren Mandanten habe das Unternehmen inzwischen Kostendeckung gewährt, obwohl sich die Versicherung auch hier zunächst auf den Risikoausschluss berufen habe.

Schätzungsweise 50 000 Anleger haben Geld mit Zertifikaten der pleitegegangenen Lehman-Bank verloren. Eine ganze Reihe von ihnen geht gerichtlich gegen jene Banken vor, welche die Papiere verkauft hatten – oft mit Hilfe einer Rechtsschutzpolice. Doch nicht alle Geschädigten bekommen Deckung durch ihren Versicherer. Deuber: „Die Versicherer setzen darauf, dass Anleger von einer Klage gegen sie absehen.“ Die vorliegenden Fälle zeigen jedoch, dass es lohnend sein könne, sich gegen die Versicherer zur Wehr zu setzen.

NRV-Abteilungsleiter Arndt Stange bestätigte in beiden Fällen die Darstellung der Anwältin. Noch im September hatte er sich optimistisch über den Ausgang eines möglichen Prozesses geäußert. Nach seinen Angaben haben weit mehr als 100 NRV-Kunden Kostenschutz in Sachen  Lehman beantragt und zu „90 bis 95 Prozent“ auch erhalten. Weitere gerichtliche Klagen seien ihm nicht bekannt.

Was andere Versicherer übernehmen

Bei anderen Versicherern ist der Anteil der übernommenen Lehman-Deckungen geringer. So berichtete eine Sprecherin des Branchenführers DAS vor einigen Wochen, dass das Unternehmen lediglich in 220 der 300 gemeldeten Lehman-Fälle bezahle. Einer der Gründe für eine Nichtübernahme der Kosten sei, dass seit dem Jahr 2003 Finanzgeschäfte bei der DAS in den meisten Fällen ausgenommen seien.

Ähnlich sieht es beim Branchendritten Arag aus. Er übernimmt nach Angaben eines Sprechers bei lediglich zwei Drittel der 450 gemeldeten Lehman-Fälle die Deckung, der Rest gehe leer aus. Die Konstellationen bei den genannten Versicherern sind nach Angaben von Insidern typisch für die Branche. Danach sind in Altverträgen, die teilweise schon seit mehreren Jahrzehnten laufen, zumeist alle Arten von Geldanlagen in der Deckung enthalten. Eine Reihe von Policen arbeitet mit einem Ausschluss von besonders spekulativen Geschäften. Bei neueren Kontrakten sind Streitigkeiten um Geldanlagen oft komplett ausgeschlossen. Unterschiede gibt es außerdem in dem, was Versicherer als maximalen Streitwert akzeptieren.


 

© 2009 boerse-online.de, © Illustration: boerse-online.de

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