Schätzungsweise 50.000 Anleger haben Geld mit Zertifikaten der pleitegegangenen Lehman-Bank verloren. Eine ganze Reihe von ihnen geht gerichtlich gegen jene Banken vor, die die Papiere verkauft hatten – oft mit Hilfe einer Rechtsschutz-Police. Doch nicht alle Geschädigten bekommen Deckung von ihrem Versicherer.
Jetzt hat eine Anlegerin einen Anbieter verklagt, weil er ihre Anwaltskosten nicht übernehmen will. Offensichtlich handelt es sich um eine Premiere; in der Branche ist kein anderer Fall bekannt, in der eine Lehman-Geschädigte solch einen Schritt unternommen hat. Eingereicht wurde die Klage beim Amtsgericht Mannheim (Az. 12 C 374/09).
Rechtsanwältin der Klägerin ist Uta Deuber von der Düsseldorfer Kanzlei MZS, die sich auf Kapitalmarkt- und Anlagerecht spezialisiert hat. Nach ihren Angaben hatte die Mandantin Lehman-Zertifikate für etwa 4000 Euro gekauft und ihre Bank verklagt. Der Versicherer NRV habe abgelehnt, die Anwaltskosten von knapp 700 Euro zu übernehmen und dies mit seinen Geschäftsbedingungen begründet, wonach „Termin- und vergleichbare Spekulationsgeschäfte“ von der Deckung ausgenommen seien. Nach Ansicht Deubers liegen aber bei den Lehman-Papieren keine typischen Gefahren von Termingeschäften vor. Sie hoffe auf ein Urteil bis Jahresende.
NRV-Abteilungsleiter Arndt Stange nennt die abgelehnte Deckung einen „Einzelfall“. Das von der Klägerin gekaufte Papier habe auf einer solch komplizierten Kombination aus verschiedenen Fristigkeiten und Indizes beruht, dass es sich um ein reines Termingeschäft handle. Weit mehr als 100 NRV-Kunden hätten Kostenschutz in Sachen
Lehman beantragt und zu „90 bis 95 Prozent“ auch erhalten; gerichtliche Klagen habe es bis jetzt nicht gegeben. Stange sieht die Prozesschancen optimistisch: „Wir ziehen das durch.“ Die NRV ist eine Tochter der Versicherer Nürnberger, VHV, Mannheimer und Stuttgarter.
Bei anderen Versicherern ist der Anteil der übernommenen Lehman-Deckungen geringer. So berichtet eine Sprecherin des Branchenführers D.A.S., dass das Unternehmen lediglich in 220 der 300 gemeldeten Lehman-Fälle bezahle. Einer der Gründe für eine Nicht-Übernahme der Kosten sei, dass seit dem Jahr 2003 Finanzgeschäfte bei der D.A.S. in den meisten Fällen ausgenommen seien.
Ähnliches sieht es beim Branchendritten Arag aus. Er übernimmt nach Angaben eines Sprechers in lediglich zwei Drittel der 450 gemeldeten Lehman-Fälle die Deckung, das restliche Drittel gehe leer aus. Doch wenn die Arag bezahle, komme manchmal eine erhebliche Summe zusammen. Wie der Sprecher erklärt, belaufen sich die übernommenen Kosten – ihre Höhe ist abhängig vom Streitwert, also dem Wert des investierten Geldes – in Sachen
Lehman auf bis zu 50.000 Euro.
Drei Arten von Verträgen
Die Konstellationen bei den genannten Versicherern sind nach Angaben von Insidern typisch für die Branche. Bei Altverträgen, die teilweise schon seit mehreren Jahrzehnten laufen, sind zumeist alle Arten von Geldanlagen in der Deckung enthalten. Eine Reihe von Policen arbeite mit einem Ausschluss von besonders spekulativen Geschäften. Und bei neueren Kontrakten seien Streitigkeiten um Geldanlagen oft komplett ausgeschlossen.
Unterschiede gibt es außerdem in dem, was Versicherer als maximalen Streitwert akzeptieren. Bei der NRV beträgt das Limit 15.000 Euro; die Anwalts- und Gerichtskosten, die der Versicherer übernehmen müsste, liegen allerdings um einiges geringer.
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