Es geht bisweilen kurios zu im Versicherungsuniversum: Wer unterwegs auf offener Straße von einem Kriminellen mit dem Messer bedroht und beraubt wird, hat gute Chancen, das entwendete Portemonnaie oder iPad vom Hausratversicherer erstattet zu bekommen. Und das, obwohl sich der Versicherte gar nicht in den eigenen vier Wänden aufgehalten hat.
Stiehlt jedoch der Handwerker einen wertvollen Ring aus der Schmuckkiste im Bad, kommt der Hausratversicherer dafür nicht auf. Denn er zahlt nur bei Einbruch, also wenn sich an Türen oder Fenstern Spuren befinden, die zeigen, dass ein Krimineller sich unerlaubt Zutritt verschafft hat. Bei einem Raubüberfall ist der Ort des Verbrechens dagegen egal.
In beiden Fällen müssen Versicherte den Wert der entwendeten Gegenstände belegen können, um sie vom Hausratversicherer ersetzt zu bekommen. "Nach der Anzeige bei der Polizei sollten Einbruchsopfer zuallererst eine Liste erstellen, in der sie aufzählen, welche Gegenstände gestohlen wurden", sagt ein Sprecher des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). "Die müssen sie unverzüglich beim Versicherer einreichen." Außerdem müssen sie nachweisen, dass sie die teure Rolex oder das Perlencollier auch wirklich besessen haben.
"Dabei helfen Kaufquittungen oder Fotos, auf denen sie das Schmuckstück tragen", sagt der GDV-Sprecher. Auch für Schäden durch Vandalismus in den eigenen vier Wänden kommt der Versicherer auf. Betroffene sollten auch diese Schäden möglichst umfangreich mit der Kamera festhalten. "Der Versicherer prüft zudem, ob Haus oder Wohnung abgeschlossen und ob die Fenster nur angekippt waren", sagt Marc Jacobs, Versicherungsmakler aus Aachen. "Waren Fenster oder Balkontür nicht verschlossen, kann das die Leistung einschränken."
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